02.09.2010
USA: FTC und DOJ legen Horizontal Merger Guidelines vor
USA
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https://www.justice.gov/atr/public/press_releases/2010/261642.htm
https://www.ftc.gov/opa/2010/08/hmg.shtm https://www.justice.gov/atr/public/guidelines/hmg-2010.html |
Am 19. August 2010 legten die U.S. Federal Trade Commission (FTC) und Department of Justice (DoJ) ihre überarbeiteten Leitlinien für horizontale Zusammenschlüsse ("Horizontal Merger Guidelines") vor. Hintergrund für die Überarbeitung war, dass die Leitlinien an die gegenwärtige Praxis der Behörden und Gerichte angepasst werden und neuere Erkenntnisse aufnehmen sollten. Viele der in den Leitlinien enthaltenen Neuerungen gehen auf einen gemeinsam publizierten Kommentar der beiden u.s.-amerikanischen Kartellbehörden aus dem Jahr 2006 zurück.
Nach einer ersten Konsultation und einer Reihe von Workshops Ende 2009 hatten die Behörden im April 2010 einen ersten Entwurf veröffentlicht, der bis in den Mai hinein kommentiert werden konnte. Im Vergleich zum Entwurf haben sich im Wesentlichen kaum noch Änderungen ergeben. Man kann sagen, die Leitlinien reflektieren nun die aktuelle behördliche und gerichtliche Praxis. Die Behörden bezeichnen die aktuelle Veröffentlichung als erste große Überarbeitung der Leitlinien seit 18 Jahren und als Evaluierungshilfe für Unternehmen. Vorherrschendes Ziel der Leitlinien sei es aber vor allem, die Behörden darin zu unterstützen, die wettbewerblich bedenklichen Fusionen zu identifizieren und zu unterbinden und zu verhindern, dass in das beabsichtigte Fusionsvorhaben eingegriffen werde, sofern die Fusion für den Wettbewerb vorteilhaft sei oder überhaupt keinen Einfluss auf das Marktgeschehen habe.
Die Behörden weisen zudem darauf hin, dass die Leitlinien, die für Bankenzusammenschlüsse gälten und 1995 entwickelt worden seien („Bank Merger Competitive Review guidelines"), von der Überarbeitung der Leitlinien für horizontale Zusammenschlüsse unberührt wären.
Die wesentlichen Unterschiede im Vergleich zu den Leitlinien aus dem Jahr 1992 belaufen sich auf Folgende:
- Die Leitlinien stellen klar, dass die Analyse von Fusionen nicht auf einer einzigen Methode fußt, sondern eine Reihe von verschiedenen Untersuchungsansätzen umfasst, um festzustellen zu können, ob eine Fusion den Wettbewerb erheblich vermindert („substantially lessen competition").
- Es ist ein neuer Abschnitt eingeführt worden, der sich mit dem Nachweis nachteiliger Wirkungen auf den Wettbewerb ("Evidence of Adverse Competitive Effects") befasst. Darin werden verschiedene Kategorien und Quellen von Beweisen aufgeführt, die die Behörden in dem Zusammenhang als nützlich erachtet haben. Typische Beweisquellen sind demnach die Fusionsbeteiligten, ihre Kunden, Wettbewerber, Unternehmensvereinigungen oder Firmen, die ergänzende Produkte verkauften.
- Weiter wird dargelegt, dass die Definition des Marktes ein nützliches Kriterium bei der Feststellung der wettbewerblichen Auswirkungen einer Fusion sein könnte. Andererseits soll das Konzept nicht überbewertet werden, da es seine Grenzen habe.
- Die Leitlinien enthalten zudem neue Erläuterungen zum "hypothetischen Monopolisten"-Test, der für die Definition von Märkten verwandt wird, und dessen Anwendung in der Praxis. Die Schwelle des SSNIP-Tests ("Small but Significant and Non-Transitory Increase in Price-Test") soll künftig, je nach Fallgestaltung, zwischen 5 Prozent und 10 Prozent variieren.
- Bei der Bestimmung von Marktkonzentration mit Hilfe des Herfindahl-Hirschman Index (HHI) werden die Schwellenwerte erhöht. „Unkonzentrierte Märkte" sollen solche unter 1.500 (vorher: 1.000) sein, "moderat konzentrierte" Märkte sind solche bis zu einem HHI von 2.500 (vorher: 1.800) und "konzentrierte Märkte" sind solche über HHI 2.500. Weiterhin enthalten die Leitlinien einige erläuternde Ausführungen zu "koordinierten Effekten.
- Auch wird näher ausgeführt, wie die Behörden „unilaterale Effekte" messen und bewerten. Das Konzept wird auf Produkte erweitert, die im direkten Wettbewerb miteinander stehen. Eine Vermutungsregelung anhand bestimmter Marktanteile soll es nicht mehr geben.
- Ebenfalls wird dargelegt, wie die Behörden "Marktzutritte" im Hinblick auf den Zuwachs von Marktmacht bewerten. Allerdings werden die Konzepte des Zutrittszeitraums („timeliness"), der Eintrittswahrscheinlichkeit („likelihood") und der Effektivität („sufficiency) beibehalten, ohne jedoch beim Zutrittszeitraum die bisherigen Vermutungsregeln aufrechtzuerhalten.
Die Leitlinien enthalten ebenfalls neue Abschnitte über marktmächtige Käufer, Fusionen zwischen Wettbewerbern auf dem Nachfragemarkt und Anteilserwerbe. Da auch Minderheitsbeteiligungen zu einer Verminderung des Wettbewerbs beitragen könnten, werden die Behörden diese näher prüfen.