02.09.2010

USA: FTC und DOJ legen Horizontal Merger Guidelines vor

Am 19. August 2010 legten die U.S. Federal Trade Commission (FTC) und Department of Justice (DoJ) ihre überarbeiteten Leitlinien für horizontale Zusammenschlüsse ("Horizontal Merger Guidelines") vor. Hintergrund für die Überarbeitung war, dass die Leitlinien an die gegenwärtige Praxis der Behörden und Gerichte angepasst werden und neuere Erkenntnisse aufnehmen sollten. Viele der in den Leitlinien enthaltenen Neuerungen gehen auf einen gemeinsam publizierten Kommentar der beiden u.s.-amerikanischen Kartellbehörden aus dem Jahr 2006 zurück.

Nach einer ersten Konsultation und einer Reihe von Workshops Ende 2009 hatten die Behörden im April 2010 einen ersten Entwurf veröffentlicht, der bis in den Mai hinein kommentiert werden konnte. Im Vergleich zum Entwurf haben sich im Wesentlichen kaum noch Änderungen ergeben. Man kann sagen, die Leitlinien reflektieren nun die aktuelle behördliche und gerichtliche Praxis. Die Behörden bezeichnen die aktuelle Veröffentlichung als erste große Überarbeitung der Leitlinien seit 18 Jahren und als Evaluierungshilfe für Unternehmen. Vorherrschendes Ziel der Leitlinien sei es aber vor allem, die Behörden darin zu unterstützen, die wettbewerblich bedenklichen Fusionen zu identifizieren und zu unterbinden und zu verhindern, dass in das beabsichtigte Fusionsvorhaben eingegriffen werde, sofern die Fusion für den Wettbewerb vorteilhaft sei oder überhaupt keinen Einfluss auf das Marktgeschehen habe.

Die Behörden weisen zudem darauf hin, dass die Leitlinien, die für Bankenzusammenschlüsse gälten und 1995 entwickelt worden seien („Bank Merger Competitive Review guidelines"), von der Überarbeitung der Leitlinien für horizontale Zusammenschlüsse unberührt wären.

Die wesentlichen Unterschiede im Vergleich zu den Leitlinien aus dem Jahr 1992 belaufen sich auf Folgende:

Die Leitlinien enthalten ebenfalls neue Abschnitte über marktmächtige Käufer, Fusionen zwischen Wettbewerbern auf dem Nachfragemarkt und Anteilserwerbe. Da auch Minderheitsbeteiligungen zu einer Verminderung des Wettbewerbs beitragen könnten, werden die Behörden diese näher prüfen.