10.09.2010

United Kingdom: OFT leitet Konsultation zum Entwurf von Leitlinien zum Competition Act 1998 ein

Am 20. August 2010 veröffentlichte das Office of Fair Trading (OFT) den Entwurf von Leitlinien zum Competition Act 1998, die im Einzelnen das Verfahren für Untersuchungen von möglichen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht festlegen sollen. Die Leitlinien beziehen sich nur auf den „Competion Act" aus dem Jahr 1998 und nicht auf sektorspezifischen Regulierung oder Untersuchungen gegen Einzelpersonen. Die Konsultation zu diesem Entwurf geht bis zum 12. November 2010.

Die OFT verfolgt mit ihrer Initiative das Ziel, mehr Transparenz zu schaffen und genau aufzuzeigen, wie die Wettbewerbsbehörde ihre Durchsuchungen durchführt.  Letztlich soll die größere Transparenz dazu führen, dass die Untersuchungen stringenter und effizienter durchgeführt werden können. Die verschiedenen Untersuchungsstadien reichen vom Eingang einer Beschwerde, über die Prioritätenfestlegung und die Sachverhaltsermittlung bis zur internen Analyse. Die Leitlinien geben zum einen einen Überblick über die verschiedenen Stadien der Untersuchung und zum anderen über die möglichen Verfahrensausgänge. So werden beispielsweise bei der Prioritätenfestlegung die anzuwendenden Kriterien bei der Ermessensausübung näher erläutert, etwa ob die Verbraucher im genügenden Maße vom Aufgreifen eines Fall profitieren würden oder ob der Fall von strategischem Interesse wäre. 

Auch sollen durch die Leitlinien Neuerungen eingeführt werden. So sollen beispielsweise das Beschwerdeverfahren durch die Einführung informeller unverbindlicher Gespräche mit dem Beschwerdeführer vor der Übermittlung einer schriftlichen Beschwerde verbessert werden. Dadurch soll die Qualität der Beschwerden erhöht werden. Die OFT schlägt ebenfalls vor, innerhalb von vier Monaten nach Eingang der Beschwerde zu entscheiden, ob es offiziell in einem Verfahren Ermittlungen anstellen wird. Dies soll jedoch abhängig sein von dem Umfang und der Qualität der Informationen sowie von der Kooperation des Beschwerdeführers.

Die OFT beabsichtigt zudem, den Unternehmen, die von einer Untersuchung betroffen sind, wie auch den Beschwerdeführern regelmäßig Sachstandsberichte zukommen zu lassen, um diese über den Gang der Untersuchung auf dem Laufenden zu halten.