07.06.2010
UK: OFT legt Bericht über kartellrechtliche Compliance vor
UK
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https://www.oft.gov.uk/shared_oft/reports/comp_policy/oft1227.pdf |
Am 19. Mai hat das Office of Fair Trading (OFT) einen Bericht über kartellrechtliche Compliance unter dem Titel „Drivers of Compliance and Non-Compliance with Competition Law" veröffentlicht.
Der Bericht basiert auf einer vom OFT durchgeführten Recherche in Zusammenarbeit mit größeren Unternehmen, die bereits über ein Compliance-Programm verfügen, sowie mit externen Anwälten und Syndici. Er soll darüber Aufschluss geben, aus welcher Motivation sich ein Unternehmen kartellrechtskonform verhält und welche Maßnahmen Unternehmen ergriffen haben, um Kartellrechtsverstöße zu vermeiden
Das OFT erkennt zunächst an, dass sich die meisten Unternehmen kartellrechtskonform verhalten wollen. Deshalb möchte es die Unternehmen in ihrem Bestreben unterstützen, eine Compliance-Kultur zu errichten, damit es gar nicht erst zu Kartellrechtsverstößen kommt.
Der Bericht kommt in der Hauptsache zu folgenden Schlussfolgerungen:
- Die meisten Unternehmen legen ihren Compliance-Programmen bestimmte kartellrechtliche Risiken zugrunde. Dieser risikobasierte Ansatz wird vom OFT befürwortet. Allerdings wird konstatiert, dass verschiedene Unternehmensgrößen unterschiedliche Ansätze rechtfertigten.
- Der Bericht enthält Beispiele von erprobten Elementen der Compliance-Programme der Unternehmen, die als „best practices" gelten könnten. Hierzu gehörten das Bekenntnis der Unternehmensführung zur Unternehmenscompliance, auf die Unternehmensaufgaben und die handelnden Personen zugeschnittene Schulungen, den Zugang zu Informationen und Rechtsrat sowie die Benennung eines Compliance-Verantwortlichen.
- Als maßgebliche Gründe („Drivers"), die Unternehmen zu einem kartellrechtskonformen Verhalten anhalten, werden genannt: Furcht vor Reputationsschäden, drohende Bußgelder, persönliche Haftung, die Möglichkeit als „ethisches Unternehmen" zu gelten sowie ein Bekenntnis de Unternehmensführung zu Compliance.
- Umgekehrt fielen folgende Umstände negativ ins Gewicht („Non-Drivers"): Widersprüchlichkeit oder Fehlen eines Bekenntnisses der Unternehmensführung zu Compliance, unzuverlässige oder ungeschulte Mitarbeiter, Rechtsunsicherheit sowie der Verlust von Vertrauen in Rechtsrat.
- Zum Wunsch der Unternehmen, das OFT möge effektive Compliance-Programme als bußgeldmindernden Faktor ansehen, enthält der Bericht die Aussage, dass das OFT seine Politik nicht ändern werde. Eine bevorzugte Behandlung eines Unternehmens, das ein gut funktionierendes Compliance-Programm unterhält und in dem es zu einzelnen „vorsätzlichen Verstößen" auf der Mitarbeiterebene gekommen sei, sei nicht opportun, um Missbrauchsmöglichkeiten auszuschließen. Umgekehrt würde das OFT ein Compliance-Programm, das nicht geeignet gewesen sei, einen Kartellrechtsverstoß zu verhindern, nicht als „verschärfenden Faktor" bei der Bußgeldbemessung bewerten.
- Als die vier wichtigsten Elemente eines effektiven Compliance-Programms werden die Folgenden identifiziert:
- Risikoidentifizierung
- Risikobewertung
- Risikoverminderung
- Kontrolle
OFT plant noch in diesem Jahr Leitlinien zu veröffentlichen, die die diese identifizierten Elemente weiter ausarbeitet; hierzu wird eine Konsultation durchgeführt werden. Die bisher geltenden Empfehlungen sollen zudem daran angepasst werden, was derzeit als „best practice" von Unternehmensseite praktiziert werde. Damit verbunden werden sollen spezielle Empfehlungen für die Leitungsebene, wie sie am besten eine Compliance-Kultur im Unternehmen etablieren können. Das OFT wird auch überlegen, wie die Ergebnisse, die in diesem Bericht und in der nachfolgenden Konsultation präsentiert werden, auf kleinere Unternehmen übertragen werden könnten. Das OFT wird zudem Runden am „Round Table" und weitere öffentliche Veranstaltungen durchführen.