31.08.2010

OFT veröffentlicht neue Leitlinien für bestimmte kartellrechtliche Sanktionen: Entbindung des Geschäftsführers von seinen Aufgaben

 

Das Office of  Fair Trading (OFT) veröffentlichte am 29. Juni 2010 überarbeitete Leitlinien für Anordnungen, den Geschäftsführer eines Unternehmens („director") als Folge von Kartellrechtsverstößen von seinem Amt zu entbinden („director disqualification orders in competition cases"). Der Veröffentlichung ist eine Konsultation vorangegangen. Der Begriff „director" ist weit gefasst und soll sich auch auf Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung („limited liability partnership") beziehen.

Nach dem Gesetz „Company Directors Disqualification Act" aus dem Jahr 1986 (zuletzt geändert 2002 durch den Enterprise Act) ist es möglich, einen Geschäftsführer („director") durch ein Gericht auf behördlichen Antrag von seinem Amt ausschließen zu lassen. Anknüpfungspunkt für die Ausschließung durch das Gericht können verschiedene Gründe sein, wie zum Beispiel das Begehen einer Straftat oder der kontinuierliche Verstoß gegen gesetzliche Pflichten. Ein Geschäftsführer kann nach dem Gesetz für bis zu 15 Jahre von seinem Dienst dispensiert werden, wenn dem Unternehmen ein Kartellrechtsverstoß angelastet werden kann und das Gericht den Geschäftsführer als ungeeignet erachtet, seine bisherige Position auszufüllen. Liegen diese Voraussetzung vor, muss das Gericht einem entsprechenden Antrag stattgeben. In den Leitlinien wird näher ausgeführt, unter welchen Umständen das OFT einen solchen Antrag stellen wird.

Inhalt der Leitlinien: 

Das OFT  hat ferner angekündigt, ebenfalls Leitlinien zu entwickeln, die die Verantwortlichkeiten eines Geschäftsführers im Umgang mit dem Kartellrecht festlegen werden. Dies versteht das OFT als Teil einer weiter angelegten Initiative zur Förderung von Compliance-Bestrebungen in Unternehmen.