14.12.2010

Kommission veröffentlicht Mitteilungen zu den künftigen krisenbedingten Sonderregelungen im Beihilfenrecht

Am 1. Dezember 2010 hat die EU-Kommission zwei Mitteilungen zu den künftig geltenden Sonderregelungen für staatliche Beihilfen im Rahmen der Finanz- und Wirtschaftskrise vorgelegt. Zum einen handelt es sich um die Mitteilung, durch die der „Vorübergehende Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise", der ursprünglich bis Ende 2010 befristet war, noch bis zum 31. Dezember 2011 verlängert wird. Zum anderen hat die EU-Kommission für den Bankensektor die Mitteilung „Die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf Maßnahmen zur Stützung von Finanzinstituten im Kontext der Finanzkrise ab dem 1. Januar 2011" veröffentlicht. Es handelt sich in beiden Fällen nicht um eine bloße Verlängerung der bisherigen Regelungen, sondern bewirkt werden soll der graduelle Ausstieg aus den bisherigen krisenbedingten Stützungsmaßnahmen. 

Die Verlängerung des vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens ist mit strikteren Bestimmungen als bisher verbunden. Hierzu zählt, dass Betriebsmittelkredite für große Unternehmen und Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen in Schwierigkeiten künftig nicht mehr nach dem Vorübergehenden Rahmen gewährt werden dürfen. Der Rahmen sieht allerdings nach wir vor Maßnahmen vor, mit denen vor allem KMU der Zugang zu Finanzierungsmitteln erleichtert werden soll, z.B. durch subventioniert Kreditgarantien und zinsvergünstigte Darlehen. Allerdings werden die möglichen Beihilfenhöhen deutlich reduziert. Auch werden bestimmte Beihilfekategorien, wie zum Beispiel die Möglichkeit von Zuwendungen von bis zu 500000 EUR pro Unternehmen zur Überwindung der Schwierigkeiten im Rahmen der Finanz- und Wirtschaftskrise nicht mehr fortgeführt.

Die EU-Kommission hat zudem eine Änderung der Leitlinien für Risikokapitalbeihilfen beschlossen, da private Kapitalgeber seit der Krise zu weniger risikoreichen Investitionen tendierten. Die Schwelle für Kapitalgewährung wurde von 1,5 Mio. EUR auf 2,5 Mio. EUR angehoben. Die geänderten Leitlinien gelten, wie ursprünglich vorgesehen, bis Ende 2013.

Auch sind die Vereinfachungen für kurzfristige Exportkreditversicherungen bis Ende 2011 verlängert worden. Gleichzeitig verlängerte die Kommission die Geltungsdauer der geänderten Mitteilung von 1997 über kurzfristige Exportkredite bis zum 31. Dezember 2012.

In der zweiten Mitteilung („Die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf Maßnahmen zur Stützung von Finanzinstituten im Kontext der Finanzkrise ab dem 1. Januar 2011") werden die Parameter für die befristete Zulässigkeit krisenbedingter Unterstützungsmaßnahmen für Banken ab dem 1. Januar 2011 erläutert. Zunächst wird die Ende Dezember 2010 auslaufende Umstrukturierungsmitteilung (Mitteilung der Kommission über die Wiederherstellung der Rentabilität und die Bewertung von Umstrukturierungsmaßnahmen im Finanzsektor im Rahmen der derzeitigen Krise gemäß den Beihilfevorschriften) wird um ein Jahr bis Ende 2011 verlängert.

Da die von Finanzinstituten am Markt aufgenommenen Kapitalbeträge nach Angaben der EU-Kommission in den Jahren 2009 und 2010 deutlich gestiegen seien, woraus hervorgehe, dass Finanzinstitute wieder Zugang zu den Kapitalmärkten haben, hält die EU-Kommission die Unterscheidung zwischen gesunden und notleidenden Banken für die Entscheidung, welche Banken mit der Kommission Gespräche über eine Umstrukturierung aufnehmen sollten, nicht mehr für relevant. Somit müssen alle Banken, die 2011 noch staatliche Unterstützung zur Aufnahme von Kapital oder in Form von Entlastungsmaßnahmen für wertgeminderte Aktiva in Anspruch nehmen möchten, der EU-Kommission unterschiedslos einen Umstrukturierungsplan vorlegen, aus dem die feste Absicht der Bank hervorgeht, unverzüglich die erforderlichen Umstrukturierungsmaßnahmen durchzuführen und ihre Rentabilität wiederherzustellen.