05.02.2010

KOM konsultiert zu „best practices“ im Kartellverfahren

Die EU-Kommission nimmt noch bis zum 3. März 2010 Stellungnahmen zu ihrer Konsultation zu drei „Best Practice"-Empfehlungen entgegen, die Anfang Januar veröffentlicht worden waren. Mit diesen Papieren möchte die EU-Kommission Unternehmen Hinweise zur Praxis bei Kartelluntersuchungen geben. Zum einen geht es um ein Arbeitspapier, in dem bewährte Vorgehensweisen („Best Practices") bei Kartelluntersuchungen dargestellt werden, zum anderen um ein Papier, das Hinweise zur Übermittlung ökonomischer Beweise und Daten im Rahmen von Kartell- und Fusionskontrollverfahren gibt, und zuletzt um Leitlinien zur Rolle der Anhörungsbeauftragten bei Kartelluntersuchungen. Trotz der noch nicht beendeten Konsultation sind die neuen Regeln bereits in Kraft.

Erstes Papier: Bewährte Vorgehensweisen bei Kartelluntersuchungen

In diesem Papier stellt die EU-Kommission den üblichen Ablauf und die verschiedenen Phasen eines Kartellverfahrens dar. Dieses Dokument soll für mehr Transparenz bei den Kartelluntersuchungen der Kommmission sorgen und zugleich die Effizienz der Untersuchungen gewährleisten. Die EU-Kommission gibt an, folgende Aspekte in ihren Verfahren ändern zu wollen:

Einige Bereiche des Verfahrens, wie das Kronzeugenprogramm oder die Möglichkeit, einen Vergleich zu schließen („Direct Settlement") sind nicht Gegenstand dieses Papiers.

Zweites Papier: Rolle der Anhörungsbeauftragten

In diesem Papier werden die Rolle der Anhörungsbeauftragten und ihr Aufgabenspektrum näher beschrieben. Des Weiteren erfahren Unternehmen, die Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Ermittlungen sind, Beschwerdeführer und andere Dritte, wann sie sich an die Anhörungsbeauftragten wenden können, wenn sie sicherstellen möchten, dass das Verfahren ordnungsgemäß verläuft. Das Papier enthält ferner Erläuterungen zu den Berichtspflichten sowie zur beratenden Rolle der Anhörungsbeauftragten gegenüber dem für Wettbewerb zuständigen Kommissionsmitglied, dem Kommissionskollegium und den Adressaten der Kommissionsbeschlüsse.

Drittes Papier: Best Practices zur Übermittlung ökonomischer Beweise und Daten im Rahmen von Kartell- und Fusionskontrollverfahren

In komplexen Fällen spielen ökonomische Aspekte eine immer größere Rolle. In diesem Papier wird insbesondere erläutert, welche Kriterien bei der Vorlage von ökonomischen Beweisen und Daten zu erfüllen sind, um ein einheitliches Verfahren gewährleisten zu können. Des Weiteren wird erklärt, wie innerhalb der EU-Kommission mit solchen ökonomischen Beweisen und Daten umgegangen wird.