03.02.2010

KOM konsultiert Öffentlichkeit zum Entwurf einer überarbeiteten Kfz-GVO

Noch bis zum 10. Februar 2010 können Stellungnahmen zur Konsultation der EU-Kommission zum Entwurf einer überarbeiteten Gruppenfreistellungsverordnung im Kraftfahrzeugsektor („Kfz-GVO") und zum Entwurf von überarbeiteten Leitlinien abgegeben werden. Sie hatte diese Entwürfe Ende Dezember 2009 veröffentlicht. Die geltende Kfz-GVO 1400/2002/EG läuft zum 31. Mai 2010 aus.

Die EU-Kommission hatte zuvor bereits in einer Mitteilung angekündigt, dass sie auf dem Markt für den Vertrieb von Neuwagen keine nennenswerten Wettbewerbsprobleme sieht. Sie sieht daher für den Vertrieb von neuen Pkws und Nutzfahrzeugen nicht mehr das Erfordernis für eine eigene Gruppenfreistellung. Stattdessen sollen die allgemeinen Regelungen der Vertikal-GVO Anwendung finden, die ebenfalls gerade überarbeitet wird. Um den Unternehmen den Übergang zu den allgemeinen Regelungen zu erleichtern und den markenspezifischen langfristigen Investitionen der Händler Rechnung zu tragen, sollen die Vorschriften der bestehenden Kfz-GVO für den Primärmarkt aber zunächst um drei Jahre, bis zum 31. Mai 2013, verlängert werden.

Dagegen hält die EU-Kommission für Reparatur- und Wartungsdienstleistungen, bei denen der Wettbewerb ihrer Meinung nach weniger stark ausgeprägt sei, eine neue Gruppenfreistellung für sinnvoll. Besonderen Schutz möchte die EU-Kommission dabei unabhängigen Reparatur- und Wartungsbetrieben beim Zugang zu Ersatzteilen bieten. Neu ist, dass die Freistellung nur gewährt wird, wenn der Marktanteil aller betroffenen Marktteilnehmer jeweils 30 % nicht überschreitet.  

Ferner schlägt die EU-Kommission die Annahme von neuen sektorspezifischen Leitlinien vor, um spezifische Fragen bezüglich des Vertriebs und der Reparatur von Kraftfahrzeugen zu regeln. Hierzu gehören beispielsweise der Mehrmarkenvertrieb, vorgeschriebene Weiterverkaufspreise und der Parallelhandel. Hierdurch sollen Kfz-Hersteller und Händler bei der kartellrechtlichen Beurteilung ihrer Vereinbarungen unterstützt werden. In den Leitlinien werden darüber hinaus verschiedene Probleme des Anschlussmarktes, wie der Zugang unabhängiger und zugelassener Werkstätten zu technischern Informationen, Ersatzteilen und Vertragswerkstattnetzen, behandelt.