17.02.2010

FIW-Presseinformation: Unternehmensgröße und führende Marktposition sind kein Makel per se

Verschuldensunabhängige Entflechtung widerspricht Grundprinzipien der Wettbewerbsordnung, gefährdet Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen und zeitigt Standortnachteile

Innsbruck/Berlin/Köln, 17. Februar 2010 (FIW) – Die aktuell diskutierte Frage um die Aufnahme der sogenannten verschuldensunabhängigen Entflechtung in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) griffen Margret Suckale, Vorstandsvorsitzende des Forschungsinstituts für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb (FIW), und Werner Schnappauf, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), heute, im unmittelbaren zeitlichen Vorfeld zum Innsbrucker Symposion 2010 des FIW, auf. Die Einführung derartiger industriepolitischer Struktureingriffe, so Margret Suckale, bedeutete nicht nur die Aufgabe von Grundprinzipien der deutschen Wettbewerbsordnung, sondern führe insbesondere auch zu schwerwiegenden Sonderbeschränkungen zulasten in Deutschland ansässiger Unternehmen. Werner Schnappauf betonte, dass die geplante Eingriffsbefugnis die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Firmen gegenüber anderen weltweit operierenden Unternehmen nachhaltig gefährde und zu investitionsfeindlichen Standortnachteilen für Deutschland führe.

„Die Einführung einer verschuldensunabhängigen Entflechtung bedeutete eine Aufgabe von Grundprinzipien unserer Wettbewerbsordnung, die sich seit jeher industriepolitischer Struktureingriffe seitens des Staates bewusst enthalten hat. Zudem würde Deutschland auch gegenüber dem europäischen Recht, das Marktbeherrschung erlaubt und nur deren Missbrauch sanktioniert, Sonderbeschränkungen zulasten in Deutschland ansässiger Unternehmen erlauben, die in keinem anderen EU-Mitgliedsaat ein Vorbild hätten“, erklärte die FIW-Vorstandsvorsitzende Margret Suckale.
„Angesichts ihrer starken Außenhandelsverflechtung hängt der Erfolg der deutschen Wirtschaft ganz maßgeblich davon ab, dass die Unternehmen auch im Verhältnis zu anderen weltweit operierenden Firmen wettbewerbsfähig bleiben. Eine Eingriffsbefugnis, die insbesondere auch auf durch internes Unternehmenswachstum bedingte Marktstellungen anwendbar sein soll, würde diesen Anforderungen alles andere als gerecht werden“, führte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf aus. Allein die Größe eines Unternehmens und die Tatsache, dass viele Unternehmen im Wettbewerb überragende Marktstellungen errungen hätten, lasse demnach kein Unwerturteil zu, so Schnappauf weiter. Zudem führte eine verschuldensunabhängige Entflechtungsregelung unweigerlich zu einem Standortnachteil für Deutschland. Bereits die Möglichkeit der missbrauchsunabhängigen Entflechtung würde Unternehmen davon abhalten, ihre Marktposition auszubauen. „Anstatt, wie von der Bundesregierung angestrebt, Investitionen in Deutschland durch einheimische und ausländische Unternehmen zu fördern, würde bereits durch die Vorwirkungen einer solchen Regelung das Gegenteil erreicht“, warnte der BDI-Hauptschäftsführer.

Das Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb (FIW) ist das zentrale Forum für wettbewerbspolitische Fragen und widmet sich seit seiner Gründung im Jahre 1960 der Förderung von Wissenschaft und Forschung auf den Gebieten der Wirtschaftsverfassung, der Wettbewerbsordnung und des Kartellrechts. Das FIW gilt auf seinem Gebiet weit über Deutschland hinaus als eine der maßgebenden Institutionen. Zu diesem Renommee tragen nicht zuletzt die institutseigene Publikationsreihe und hochkarätig besetzte Fachveranstaltungen bei - darunter das Innsbrucker Symposion. Die 43. Auflage dieser FIW-Veranstaltung findet vom 18. bis 19. Februar 2010 in den Innsbrucker Raiffeisensälen statt und rückt das Thema „Wettbewerb in der Finanzmarktkrise – Lehren für die Zukunft“ in den Fokus. Auf dem Programm stehen dabei unter anderem auch Entflechtungsregelungen.
 

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