17.12.2010

EU-Kommisson veröffentlicht Verordnungsvorschlag für den Energiegroßhandel

Am 8. Dezember 2010 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag für Integrität und Transparenz der Energiemärkte veröffentlicht. Gemeint sind nur die Energiegroßhandelsmärkte, die sowohl Warenmärkte als auch Derivatemärkte umfassen, wobei es bei der Preisbildung Querverbindungen zwischen beiden Märkten gibt.

Begleitet wird dieser Vorschlag von einer Folgenabschätzung. Der Verordnungsvorschlag bildet den Abschluss einer mehrjährigen Befassung mit diesem Thema durch die EU-Kommission, die in dem Zeitraum von 2007 bis 2010 von mehren Konsultationen begleitet wurde.

Inhalt:

In der Verordnung werden Regeln festgesetzt, die Marktmissbrauch auf Großhandelsmärkten für Strom und damit zusammenhängende Produkte und auf Großhandelsmärkten für Erdgas und damit zusammenhängende Produkte eindeutig verbieten. Zu diesen Regeln gehört das klare Verbot des Insider-Handels und der Marktmanipulation. Dahinter steht das Verständnis, dass Insider-Informationen die Preise solcher Energiegroßhandelsprodukte erheblich beeinflussen können. Die Energiehändler sollen künftig keine Insider-Informationen mehr verwenden können, um daraus Nutzen für ihre Transaktionen zu ziehen.

Eine Manipulation auf den Energiegroßhandelsmärkten bedeutet, dass künstlich für ein Preisniveau gesorgt wird, das durch die tatsächliche Verfügbarkeit und Kosten von Produktion, Speicherung oder Transportkapazität und durch die Nachfrage nicht gerechtfertigt ist.

Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

Hintergrund:

Anders als in anderen Sektoren reagieren die Marktpreise auf den Energiemärkten sehr sensibel auf die Verfügbarkeit von Produktions- und Transportkapazitäten, und die Preise können leicht durch falsche oder irreführende Informationen beeinflusst werden. Für die Endkundenpreise von Haushalts- und Industriekunden sind gerade die Großhandelsmarktpreise von entscheidender Bedeutung. Auch durch den zunehmenden grenzüberschreitenden Charakter der Energiegroßhandelsmärkte eröffnen sich weitere Möglichkeiten für Marktmissbrauch über die nationalen Grenzen hinweg. Um solche Verhaltensweisen wirksam aufdecken und durch abschreckende Maßnahmen unterbinden zu können, sollen die verschiedenen nationalen Märkte zusammen betrachtet und einer Marktüberwachung unterstellt werden.

Der Verordnungsvorschlag wird von einer Folgenabschätzung begleitet. Es ist zu erwarten, dass die Verordnung im Jahr 2012 nach Annahme durch den Rat und das Europäische Parlament in Kraft treten wird.