09.06.2010

EU: Kommission veröffentlicht Frühjahrsanzeiger für staatliche Beihilfen

Am 27. Mai 2010 hat die EU-Kommission die Frühjahrsausgabe ihres Anzeigers für staatliche Beihilfen veröffentlicht. Sie berichtet darin insbesondere über die aktuellen Entwicklungen bei den Krisenbeihilfen für den Finanzsektor. Der Beihilfenanzeiger der EU-Kommission ist ein Benchmarking-Instrument für staatliche Beihilfen.

Vor allem ein Trend lässt sich ausmachen: Die Inanspruchnahme der staatlichen krisenbedingten Beihilfen ist rückläufig. Ein Ergebnis des Berichts ist, dass die europäischen Finanzinstitute wieder weniger auf staatliche Krisenhilfe in Form staatlicher Garantien und Rekapitalisierungsmaßnahmen zurückgriffen.

Insgesamt hat die EU-Kommission einzelstaatliche Krisenmaßnahmen im Umfang von 4131,1 Mrd. EUR genehmigt. In dieser Summe sind Garantie-Risikoschirme mit einem Finanzvolumen von 3149,8 Mrd. EUR in 19 Mitgliedstaaten enthalten. Allerdings hätten die Mitgliedstaaten die von der EU-Kommission genehmigten Mittel nicht immer vollständig ausgeschöpft. Letztendlich wurden lediglich 1235,2 Mrd. EUR für Rekapitalisierungsmaßnahmen und für staatliche Garantien bei der Bankenfinanzierung abgerufen. Dabei hätten die Regelung in vielen Fällen - so der Bericht - zur Wiederherstellung der Finanzstabilität beigetragen, ohne dass sie jemals in Anspruch genommen wurden. Der Bericht zeigt weiter auf, dass in den Mitgliedstaaten, die sich für Garantiemaßnahmen entschieden haben, der weitaus größte Teil der staatlich garantierten Anleihen im ersten Quartal 2009 ausgegeben wurde. Anschließend sei die Zahl neuer staatlich garantierter Anleihen bis Dezember 2009 von 30 Prozent nach und nach auf durchschnittlich 4 Prozent des gesamten Finanzierungsvolumens zurückgegangen. Unter anderem hätten sich Frankreich, Italien und das Vereinigte Königreich bereits entschieden, ihre Garantieregelungen nicht zu verlängern. Für Deutschland steht eine Entscheidung noch aus.

Der Bericht gibt ebenfalls einen Überblick über den derzeitigen Stand der Umstrukturierungsmaßnahmen, die bei vielen Finanzinstituten notwendig wurden. Bis zum 31. März 2010 hat die EU-Kommission knapp 40 Umstrukturierungsfälle geprüft und 13 bereits abschließend genehmigt.

Die EU-Kommission zieht aus den aufgezeichneten Entwicklungen den Schluss, dass insbesondere die Wettbewerbspolitik, speziell die Beihilfevorschriften, entscheidend zur Krisenbewältigung beigetragen hätten. Die Rettungsmaßnahmen zu Beginn der Krise kennzeichnet die EU-Kommission als erfolgreich; sie hätten die Wiederherstellung der Finanzstabilität und die Konjunkturerholung ermöglicht. Es sei jedoch erforderlich, die Umstrukturierung des Bankensektors fortzusetzen. Dazu gehörten unter anderem die Bereinigung der Bilanzen und die Stärkung der Risikotragfähigkeit der Banken, damit die Finanzinstitute wieder ihre Rolle als Kreditgeber der Realwirtschaft ohne staatliche Hilfe wahrnehmen könnten. Es sei nun auch an der Zeit, auf ein transparentes und koordiniertes Auslaufen der einzelnen Stabilisierungsregelungen, angefangen bei den staatlichen Garantien, hinzuwirken, so die EU-Kommission.

In dem Zusammenhang zu erwähnen ist auch ein Arbeitspapier der GD Wettbewerb vom 18. Mai 2010, das einen Wegweiser für das allmähliche „Phasing Out" der Garantieregelungen für die Zeit nach dem 30 Juni 2010 enthält.

https://ec.europa.eu/competition/state_aid/studies_reports/phase_out_bank_guarantees.pdf