10.12.2010
EU-Kommission: Neue Konsultation (Fragebogen) zu Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen
EU
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https://ec.europa.eu/competition/consultations/2010_restructuring_aid/index.html |
Am 1. Dezember 2010 hat die EU-Kommission einen Fragebogen veröffentlicht, mit dem sie eine neue Konsultation zu den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (2004/C 244/02) eingeleitet hat. Die Leitlinien gelten noch - nach einer Verlängerung im Jahr 2009 - bis zum 9. Oktober 2012 und stützen sich auf Art. 107 Abs. 3 lit. C AEUV.
Bereits im Jahr 2007 hatte die EU-Kommission eine erste Konsultation durchgeführt, deren Ergebnisse nicht veröffentlicht worden sind. Der aktuelle Fragebogen zielt insbesondere auf eine Schilderung der Erfahrungen mit der Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen und Finanzinstituten in der Finanz- und Wirtschaftskrise. Die Konsultation läuft bis zum 2. Februar 2011. Die Ergebnisse der Befragung sollen veröffentlicht werden und dienen zugleich dem Zweck der Folgenabschätzung.
Wesentlicher Inhalt des Fragebogens:
1) Komplex "Anwendung der Rettungs- und Umstrukturierungsleitlinien insbesondere vor dem Hintergrund der Krise"
- Ziel der Beihilfen: Welche staatspolitischen Ziele von gemeinsamem Interesse sollten angesichts der während der Wirtschaftskrise gesammelten Erfahrungen mit den Beihilfen verfolgt werden und warum?
- Förderkriterien: Verhältnis zu den Konkurs-/Insolvenzvorschriften und ‑verfahren der Mitgliedstaaten, z.B. die Frage, ob die Konkurs-/Insolvenzvorschriften im Hinblick auf die Überwindung der finanziellen Schwierigkeiten eines Unternehmens Alternativen zu Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen darstellen? Und ob für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen nur Unternehmen in Betracht kommen, gegen die ein Konkurs-/Insolvenzverfahren läuft?
- Form der Beihilfe - Rettungsbeihilfen: Ist die Unterscheidung in Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen angesichts der während der Wirtschaftskrise gesammelten Erfahrungen noch sinnvoll? Welche Anpassungen wären insbesondere für Rettungsbeihilfen zu empfehlen?
- Umstrukturierungsbeihilfen: Wiederherstellung der Rentabilität: Beibehaltung der bisherigen Regelungen?
- Umstrukturierungsbeihilfen: Eigenbeitrag/Lastenverteilung, z.B. wird gefragt, wie angesichts der Erfahrungen mit der Bankenumstrukturierung die „Lastenverteilung" bei Unternehmen außerhalb des Finanzsektors konzipiert werden sollte, um zu gewährleisten, dass Anteilseigner und Gläubiger angemessen an den Umstrukturierungskosten beteiligt und die Kosten für den Steuerzahler begrenzt werden.
- Umstrukturierungsbeihilfen - Maßnahmen zur Begrenzung beihilfebedingter Wettbewerbsverzerrungen (Ausgleichsmaßnahmen), z.B. wird gefragt, ob die Bestimmung, nach der sich begünstigte Unternehmen verpflichten, Maßnahmen zur Begrenzung der durch die Beihilfen verursachten Wettbewerbsverzerrungen zu treffen angesichts der während der Wirtschaftskrise gesammelten Erfahrungen geändert werden soll.
- Nutzung anderer Instrumente zur Unterstützung von Unternehmen in Schwierigkeiten, z.B. wird gefragt, ob und in welchem Ausmaße sich in Schwierigkeiten befindliche Unternehmen auch Beihilfen nach dem Vorübergehenden Rahmen erhalten haben.
2) Komplex „ Rettung und Umstrukturierung von Finanzinstituten"
- Besonderheiten des Finanzsektors: Hier wird z.B. gefragt, ob Finanzinstitute in Schwierigkeiten im Falle von Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen anders behandelt werden sollten als Unternehmen in anderen Sektoren.
- Verfahrenskonzept für Rettungsbeihilfen: Hier wird gefragt, ob aufgrund der Besonderheiten des Finanzsektors eine andere Vorgehensweise erforderlich sei als bei der Rettung von Unternehmen in anderen Wirtschaftszweigen.
- Form der Rettungsbeihilfen: Es wird gefragt, ob die Regelung, nach der Rekapitalisierungen und Entlastungsmaßnahmen für wertgeminderte Vermögenswerte gegen eine angemessene Vergütung bereits in der Rettungsphase zulässig seien, auch nach der Krise erlaubt werden sollten.
- Weitergeltung von Vorschriften in der Mitteilung über Umstrukturierungsbeihilfen für Banken: Hier wird gefragt, ob es besondere Vorschriften gebe, die mit der Mitteilung über Umstrukturierungsbeihilfen für Banken eingeführt wurden und in der Umstrukturierungsregelung für Banken für die Zeit nach der Krise weiter gelten sollten.
- Lastenverteilung: Frage nach Neukonzipierung der Aufteilung der Kosten für die Umstrukturierung für die Zeit nach der Krise
- Ausgleichsmaßnahmen: Beispielsweise wird gefragt, welche Ausgleichsmaßnahmen angesichts von Erfahrungen mit Ausgleichs-/Wettbewerbsmaßnahmen während der Finanzkrise am besten geeignet seien, wettbewerbsrechtliche Bedenken auszuräumen.
- Überwachung, z.B. die Frage nach Erfahrungen mit der Bestellung eines Überwachungstreuhänders.