22.10.2010
EU-Kommission gibt Handbuch zur Durchsetzung des EU-Beihilfenrechts heraus
EU
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https://ec.europa.eu/competition/publications/state_aid/national_courts_booklet_de.pdf |
Am 8. Oktober 2010 hat die EU-Kommission auf ihrer Website ein Handbuch (in mehreren Sprachen) zur Durchsetzung des EU‐Beihilferechts durch die einzelstaatlichen Gerichte veröffentlicht.
Als Grund dafür gibt die EU-Kommission an, dass die Anzahl der beihilfenrechtlichen Auseinandersetzungen vor den Gerichten der Mitgliedstaaten seit einigen Jahren erheblich gestiegen sei. Damit nehmen nationale Gerichte bei der Durchsetzung des EU-Beihilfenrechts Mittlerweile eine zentrale Rolle ein.
Das Handbuch dient vor allem der Unterstützung der mit Beihilfenrecht befassten Richter in den Mitgliedstaaten. Bei der Anwendung des Beihilfenrechts muss das einzelstaatliche Gericht die einschlägigen Beihilfevorschriften der Union und die Rechtsprechung der Gerichte der Union beachten. In dem Handbuch sind daher die wichtigsten EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen und die entsprechenden Orientierungshilfen der EU-Kommission zusammengestellt. Sie ist als praktischer Leitfaden gedacht.
Darüber hinaus erinnert die EU-Kommission daran, dass die Unterstützung der einzelstaatlichen Gerichte durch die Kommission in zweierlei Weise erfolgen könne. Zum einen könne das einzelstaatliche Gericht die EU-Kommission um Übermittlung ihr vorliegender sachdienlicher Informationen bitten. Zum anderen könne das einzelstaatliche Gericht die EU-Kommission um Stellungnahme zur Anwendung der Beihilfevorschriften bitten.
Zum Inhalt des Kompendiums gehören folgende Dokumente:
- Durchsetzungsbekanntmachung (Bekanntmachung der Kommission über die Durchsetzung des Beihilfenrechts durch die einzelstaatlichen Gerichte): Die Bekanntmachung zielt im Wesentlichen darauf ab, die von den Gerichten der Union abgesteckte Rolle der einzelstaatlichen Gerichte im Beihilfebereich zu erläutern und den einzelstaatlichen Gerichten in konkreten Fällen praxisnahe, nutzerfreundliche Formen der Zusammenarbeit anzubieten.
- Rückforderungsbekanntmachung (Bekanntmachung der Kommission „Rechtswidrige und mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare staatliche Beihilfen: Gewährleistung der Umsetzung von Rückforderungsentscheidungen der Kommission in den Mitgliedstaaten"): Die Bekanntmachung gibt einen Überblick über die Grundsätze für die Rückforderung staatlicher Beihilfen und erläutert die Aufgabenverteilung zwischen EU-Kommission und Mitgliedstaaten in Rückforderungsverfahren
- Beihilfevorschriften des AEUV (Art. 107, 108 AEUV)
- Verfahrensverordnung (Verordnung (EG) Nr. 659/1999 des Rates): Die Verordnung legt die besondere Vorschriften für die Anwendung von Artikel 108 AEUV fest.
- Verordnungen der Kommission (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung und De-minimis-Verordnung): Mit der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung wird eine ganze Reihe von Beihilfemaßnahmen automatisch genehmigt, ohne dass die betreffenden Beihilfen vorher bei der EU-Kommission angemeldet werden müssen. Die De-minimis-Verordnung befreit Beihilfen geringer Höhe von der Anmeldepflicht. Die einzelstaatlichen Gerichte könnte in Einzelfällen die Aufgabe zukommen, zu prüfen, ob eine bestimmte Beihilfemaßnahme normierten Voraussetzungen erfüllt.
- Andere Mitteilungen und Bekanntmachungen der Kommission