22.10.2010

EU-Kommission gibt Handbuch zur Durchsetzung des EU-Beihilfenrechts heraus

Am 8. Oktober 2010 hat die EU-Kommission auf ihrer Website ein Handbuch (in mehreren Sprachen) zur Durchsetzung des EU‐Beihilferechts durch die einzelstaatlichen Gerichte veröffentlicht.

Als Grund dafür gibt die EU-Kommission an, dass die Anzahl der beihilfenrechtlichen Auseinandersetzungen vor den Gerichten der Mitgliedstaaten seit einigen Jahren erheblich gestiegen sei. Damit nehmen nationale Gerichte bei der Durchsetzung des EU-Beihilfenrechts Mittlerweile eine zentrale Rolle ein.

Das Handbuch dient vor allem der Unterstützung der mit Beihilfenrecht befassten Richter in den Mitgliedstaaten. Bei der Anwendung des Beihilfenrechts muss das einzelstaatliche Gericht die einschlägigen Beihilfevorschriften der Union und die Rechtsprechung der Gerichte der Union beachten. In dem Handbuch sind daher die wichtigsten EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen und die entsprechenden Orientierungshilfen der EU-Kommission zusammengestellt. Sie ist als praktischer Leitfaden gedacht.

Darüber hinaus erinnert die EU-Kommission daran, dass die Unterstützung der einzelstaatlichen Gerichte durch die Kommission in zweierlei Weise erfolgen könne. Zum einen könne das einzelstaatliche Gericht die EU-Kommission um Übermittlung ihr vorliegender sachdienlicher Informationen bitten. Zum anderen könne das einzelstaatliche Gericht die EU-Kommission um Stellungnahme zur Anwendung der Beihilfevorschriften bitten.

Zum Inhalt des Kompendiums gehören folgende Dokumente: