07.10.2010

EU-Kommission ernennt Wouter Wils als zweiten Anhörungsbeauftragten

Die EU-Kommission gab am 13. September bekannt, dass sie Prof. Dr. Wouter P.J. Wils zum zweiten Anhörungsbeauftragten für Wettbewerbsverfahren ernannt habe. Wouter Wils wird sein Amt zusammen mit Michael Albers, der 2008 zum Anhörungsbeauftragten ernannt wurde, ab dem 16. September 2010 ausüben.

Zuvor gehörte Wouter Wils dem Juristischen Dienst der EU-Kommission an und ist Gastprofessor beim King's College in London. Er hat in Louvain, Utrecht und Harvard sowohl Wirtschafts- als auch Rechtswissenschaften studiert und ist ehemaliger Referendar des Generalanwalts Van Gerven beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. Als Mitarbeiter des Juristischen Dienstes hat er die Kommission in mehr als 300 Fällen vor den Europäischen Gerichten und dem EFTA-Gerichtshof vertreten und eine Vielzahl rechtlicher und wirtschaftlicher Publikationen verfasst.

Das Amt des Anhörungsbeauftragten ist eine Position, die von der EU-Kommission mit unabhängiger Entscheidungsbefugnis ausgestattet wurde. Es gehört nicht der Generaldirektion Wettbewerb an und ist direkt dem EU-Kommissar für Wettbewerb unterstellt.

 Die Anhörungsbeauftragten wachen insbesondere über die Wahrung der Verteidigungsrechte und anderer Verfahrensrechte von Unternehmen, die Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Verfahren sind. Dabei sollen sie auch den für Wettbewerbsfragen zuständigen Kommissar im Rahmen ihrer Berichtspflichten und beratenden Rolle auf etwaige Missstände hinweisen.

Zuletzt hatte die Europäische Kommission am 6. Januar 2010 ein Arbeitspapier zur Rolle der Anhörungsbeauftragten in Kartelluntersuchungen veröffentlicht. In diesem Arbeitspapier wird die Rolle der Anhörungsbeauftragten näher beschrieben. Das Papier gibt einen guten Überblick über die Funktion und Befugnisse der Anhörungsbeauftragten.

In der Öffentlichkeit wird angesichts der aktuellen Debatte um eine Verbesserung der Verfahrensrechte betroffener Unternehmen („due process") derzeit unter anderem diskutiert, ob sich,  um die Unabhängigkeit des Amtes der Anhörungsbeauftragten noch zu stärken, nicht eher eine Ansiedlung beim Generalsekretariat der Kommission oder beim Kommissionspräsidenten anbieten würde. Auch wird von Unternehmensseite für eine Verstärkung der Ressourcen der Anhörungsbeauftragten plädiert. Angeregt wird auch, dass die mündliche Anhörung als echtes kontradiktorisches Verfahren vor den Anhörungsbeauftragten ausgestaltet werden sollte, so dass auch Zeugen gehört und die Verteidigungsrechte noch effektiver ausgeübt werden können.