24.06.2010

EU-Kommission: Bericht über die Wettbewerbspolitik 2009 veröffentlicht

Am 3. Juni 2010 hat die EU-Kommission ihren Bericht über die Wettbewerbspolitik 2009 vorgelegt. Darin wird für das vergangene Jahr ein Überblick über die wesentlichen Entwicklungen in sämtlichen Bereichen der Wettbewerbspolitik, insbesondere im Kartellrecht, in der der Fusionskontrolle und im Beihilfenrecht gegeben.

Ein Fokus liegt zudem auf der Handhabung der Finanz- und Wirtschaftskrise mit Hilfe der wettbewerbspolitischen Instrumente. Das Kapitel enthält eine Bewertung der einzelstaatlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise durch die EU-Kommission. Die EU-Kommission folgt mit dieser Darstellung der Aufforderung des Europäischen Parlaments an die EU-Kommission zur Abgabe einer Erklärung, wie sie aus dem Entwurf einer Entschließung des Europäischen Parlaments zum Jahresbericht über die Wettbewerbspolitik für 2008 hervorging.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt diesmal auf der Darstellung der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Wettbewerbsnetz (European Competition Network - ECN) und mit einzelstaatlichen Gerichten. Der Bericht enthält weiterhin einen ausführlichen Überblick zu den sektoralen Wettbewerbsentwicklungen in den Bereichen Energie und Umwelt, Finanzdienstleistungen, elektronische Kommunikation, Informationstechnologie, Medien, Verkehr, Pharmazeutische Industrie und Gesundheitsdienste, Nahrungsmittelindustrie, Postdienste und Automobilindustrie.

Der Bericht wird von einem ausführlichen Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen begleitet.

Unter dem ersten Schwerpunktthema legt die EU-Kommission zunächst dar, dass sie mit ihrer Wettbewerbspolitik im Kontext der Krise zwei Ziele verfolgt habe: Zum einen die Förderung der finanziellen Stabilität, bei der es um die schnelle Absicherung der von den EU-Mitgliedstaaten ergriffenen Rettungsmaßnahmen ging. Zum anderen die Wahrung fairer Wettbewerbsbedingungen in Europa zu wahren.

Zwischen Oktober 2008 und August 2009 hat die EU-Kommission vier Mitteilungen angenommen, in denen erläutert wird, wie die Kommission die Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit Regierungsmaßnahmen anzuwenden gedenkt, um den Finanzsektor in der derzeitigen Krise zu unterstützen:

Zwischen Oktober 2008 und dem 31. Dezember 2009 hat die EU-Kommission Garantieregelungen für 12 Mitgliedstaaten genehmigt. Im gleichen Zeitraum erließ sie 141 Entscheidungen zu Regelungen und Einzelmaßnahmen für insgesamt 38 Banken in 21 Mitgliedstaaten. Insgesamt genehmigte die Kommission staatliche Beihilfemaßnahmen für Finanzinstitute in Höhe von rund 3,63 Bio. EUR (entspricht 29 % des BIP der EU-27). Bis 31. Dezember 2009 hat die Kommission außerdem 79 Maßnahmen in 25 Mitgliedstaaten genehmigt, die der Stabilisierung von Unternehmen und Arbeitsplätzen in der Realwirtschaft dienten.

Die Umsetzung des Aktionsplans Staatliche Beihilfen wurde 2009 mit der Annahme von Leitfäden für Ausbildungsbeihilfen und Beihilfen für benachteiligte und behinderte Arbeitnehmer fortgeführt. Die EU-Kommission hat zudem die Geltungsdauer der derzeitigen Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten bis Oktober 2012 verlängert. Ebenfalls angenommen wurde eine überarbeitete Fassung der Rundfunkmitteilung und Leitlinien für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen bei der Bereitstellung öffentlicher Mittel für den schnellen Breitbandausbau. Ebenfalls trat das Maßnahmenpaket zur Vereinfachung der Beihilfenkontrolle in Kraft. Es umfasst einen Verhaltenskodex und eine Mitteilung über ein vereinfachtes Verfahren und soll dazu beitragen, die Beihilfeverfahren der EU-Kommission effizienter, transparenter und berechenbarer zu gestalten. Veröffentlicht wurde zudem eine Bekanntmachung zur Durchsetzung des Beihilfenrechts durch die Gerichte der Mitgliedstaaten, die als Leitfaden für alle Aspekte der privaten Durchsetzung desBeihilfenrechts dienen soll.

Die Eu-Kommission nahm ihren Bericht über das Funktionieren der Kartellverfahrensverordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates an, in dem sie eine Bestandsaufnahme vornimmt, wie die Modernisierung der Durchsetzung der EU-Kartellvorschriften seit Inkrafttreten der Verordnung am 1. Mai 2004 funktioniert hat.

Im Bereich der privaten Rechtsverfolgung hat die EU-Kommission nach dem Erscheinen des Weißbuchs „Schadensersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts" im Jahr 2008 kein Folgedokument veröffentlicht. Es wurde jedoch mit der Ausarbeitung eines unverbindlichen Orientierungsrahmens für die Berechnung des Schadenersatzes begonnen und die Arbeit an den „technischen Instrumenten" aufgenommen, mit denen die Zielsetzungen des Weißbuchs realisiert werden sollen.

Darüber hinaus nahm die EU-Kommission im Jahr 2009 sechs Kartellentscheidungen an, in deren Rahmen 43 Unternehmen mit Geldbußen in Höhe von insgesamt 1,62 Mrd. EUR belegt wurden. Sie begann ebenfalls mit den Vorbereitungen zur Überarbeitung diverser Gruppenfreistellungsverordnungen (vertikale und horizontale Vereinbarungen, „Versicherungs-GVO", „Kfz-GVO").

Das hohe Niveau der Vorjahre wurde im Jahr 2009 ausweislich der Zahl der angemeldeten Fusionen nicht mehr erreicht. Insgesamt wurden 259 Vorhaben bei der Kommission angemeldet und 243 abschließende Entscheidungen erlassen. Davon wurden 225 Vorhaben ohne Bedingungen in Phase I genehmigt, 82 Entscheidungen wurden ohne Bedingungen im normalen Verfahren genehmigt und 143 Vorhaben (oder 63,6 %) wurden im vereinfachten Verfahren genehmigt. 13 Vorhaben wurden in Phase I genehmigt, jedoch unter Bedingungen. Darüber hinaus leitete die Kommission in fünf Fällen Phase II ein, dabei wurden drei Entscheidungen erlassen, die an Bedingungen geknüpft waren. Zwei Fälle wurden in Phase II zurückgezogen, sechs Fälle in Phase I. Verbotsentscheidungen, mit denen ein Zusammenschluss komplett untersagt worden wäre, gab es im Berichtsjahr nicht.

Die EU-Kommission legte zudem einen Bericht über die Anwendung der Fusionskontrollverordnung vor. Der Bericht nennt Bereiche, in denen Verbesserungen möglich wären, beispielsweise die Anwendung der „Zwei-Drittel-Regel", das Vorgehen bei Fällen, die bei drei oder mehr einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden angemeldet werden (Konzept des „one-stop-shop") sowie die kohärentere Gestaltung der einzelstaatlichen Regeln und deren Zusammenspiel mit den Regeln der Gemeinschaft.

Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen EU-Kommission und dem Europäischen Wettbewerbsnetz (ECN) wurde die EU-Kommission im Berichtszeitraum über etwa 129 neue Untersuchungen unterrichtet, die im Jahr 2009 von den einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden eingeleitet wurden. Besonders viele Fälle betrafen unter anderem die Sektoren Energie, Medien, Telekommunikation, Verkehr und Finanzdienstleistungen. Die EU-Kommission gab fünf Stellungnahmen zu Fragen von Richtern aus den Mitgliedstaaten

bezüglich der Anwendung der EU-Wettbewerbsregeln ab. Darüber hinaus wurden im Laufe des Jahres 10 Beihilfevereinbarungen über die Aus- und Weiterbildung von Richtern in mehreren Mitgliedstaaten geschlossen.