18.10.2010

Entschließungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einführung eines Entflechtungsinstruments

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat per Bundestagsdrucksache 17/3062 vom 29. September 2010 eine Entschließung des Bundestags beantragt, derzufolge die Bundesregierung aufgefordert werden soll, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Entflechtung von marktbeherrschenden Unternehmen vorzulegen. Diesen Antrag brachte die Fraktion anlässlich der 25. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am 6. Oktober 2010 in den Ausschuss ein.

Tenor des Entschließungsantrags lautete, dass der Bundestag die Bundesregierung auffordern solle, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur Entflechtung von marktbeherrschenden Unternehmen vorzulegen. Auf dieser Grundlage soll dann das Bundeskartellamt tätig werden können marktbeherrschende Unternehmen zur Aufgabe von Marktanteilen zwingen zu können. Ein Missbrauchsnachweis soll nicht erforderlich sein. Die Fraktion nennt als Beispiel die Entflechtung großer Energiekonzerne, die mittels des Entflechtungsinstruments Veräußerung von Kraftwerken oder Unternehmensteilen gezwungen werden könnten.

In ihrer Begründung bezieht sich die Fraktion zum einen auf die Vereinbarung des Koalitionsvertrags, wonach ein Entflechtungsinstrument in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) aufgenommen werden soll. Zum anderen wird das Sondergutachten der Monopolkommission „Gestaltungsoptionen und Leistungsgrenzen einer kartellrechtlichen Unternehmensentflechtung"als Bestätigung für die Auffassung der Fraktion herangezogen.

In der weiteren Begründung wird deutlich, dass das zu Anfang angeführte Beispiel einer Entflechtung großer Energiekonzerne nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen Hauptanwendungsfall der neuen Regelung bilden soll. Hierzu wird weiter vorgetragen, dass die Baden-Württemberg AG schon jetzt gemeinsam über 80 Prozent der Stromproduktion beherrsche. Auch sei durch das Energiekonzept der Bundesregierung die Marktmacht der vier Energiekonzerne noch stärker zementiert worden. Dies mache es notwendig, ein Entflechtungsinstrument für marktbeherrschende Unternehmen einzuführen, um einen fairen Wettbewerb zwischen den Energieunternehmen besser zu ermöglichen und damit auch die Voraussetzungen für einen regulären Preiswettbewerb zu schaffen.