20.12.2010

Bundesregierung beabsichtigt Schaffung einer Markttransparenzstelle für den Großhandel mit Strom und Gas beim Bundeskartellamt

Laut einer Presseerklärung des Bundeskartellamts vom 9. Dezember 2010 hat das Bundeskartellamt angekündigt, auf der Grundlage einer Markttransparenzstelle mit der permanenten Marktbeobachtung auf den Großhandelsmärkten für Strom und Gas beginnen zu wollen. Dabei werde das Bundeskartellamt auf die erarbeiteten Konzepte bei der Sektoruntersuchung Stromgroßhandel, deren Ergebnisse für Anfang 2011 erwartet werden, zurückgreifen.

Hintergrund:

Die Einrichtung einer nationalen Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt - ein Pendant zur geplanten Schaffung einer europäischen Marktüberwachung innerhalb der Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) auf europäischer Ebene - war im Rahmen des Energiekonzeptes der Bundesregierung beschlossen worden. Dieser Vorschlag findet sich bereits im Koalitionsvertrag vom Oktober 2009. Es ist zu erwarten, dass die gesetzlichen Grundlagen für eine solche Markttransparenzstelle nun im Zuge der anstehenden Achten GWB-Novelle geschaffen werden.

Durch die Einrichtung einer Markttransparenzstelle sollen die wettbewerblichen Strukturen auf den Energiemärkten weiter verbessert werden. Die Markttransparenzstelle soll  insbesondere die Preisbildungsprozesse, speziell im Stromgroßhandel, laufend beobachten und missbräuchliche Kapazitätszurückhaltungen oder sonstige missbräuchliche Verhaltensweisen frühzeitig identifizieren. Sie soll dabei über alle Informationen verfügen, um zeitnah eine transparente Preisbildung im Stromgroßhandel sicherzustellen. Auch soll sie, durch eine zeitnahe und kontinuierliche Beobachtung der Energiemärkte ein eventuelles künstliches Zurückhalten von Erzeugungskapazitäten erkennen und missbräuchlichen Verhaltensweisen frühzeitig entgegen wirken.

Gemäß der Stellungnahme des Bundeskartellamtes zur öffentlichen Anhörung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages zum Energiekonzept und dem 10-Punkte-Sofortprogramm der Bundesregierung (BT-Drucksache 17/3049) vom 21. Oktober 2010 liegt in der kontinuierlichen Marktbeobachtung durch die Markttransparenzstelle bereits eine wichtige Vorfeldwirkung, die die Anreize zum Marktmachtmissbrauch senke. Gleichzeitig weist das Bundeskartellamt in seiner Stellungnahme darauf hin, dass diese und andere Transparenzinitiativen auf den Energiemärkten weder in Marktinformationssystemen münden, die wettbewerbsbeschränkende Absprachen oder abgestimmtes Verhalten fördern, noch wettbewerbslose Reaktionsmuster begünstigen dürften.