13.09.2010
Bundeskartellamt veröffentlicht Broschüre über die Kartellverfolgung des Amtes
D
|
https://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/Infobroschuere/1009Kartellverfolgung_web_bf.pdf |
Am 6. September 2010 hat das Bundeskartellamt eine neue Informationsbroschüre mit dem Titel „Erfolgreiche Kartellverfolgung - Nutzen für Wirtschaft und Verbraucher" publiziert.
Die Broschüre gibt einen Ein- und Überblick über die Kartellverfolgung und Ermittlungsarbeit der Behörde. Die Kartellbekämpfung wird dabei als zentrale Aufgabe des Bundeskartellamtes dargestellt. Laut Bundeskartellamt habe sich die Schlagkraft der Behörde in diesem Bereich deutlich erhöht. Erfolgsfaktoren waren dabei unter anderem das Kronzeugenprogramm, die Einrichtung der Sonderkommission Kartellbekämpfung (SKK) und spezialisierter Beschlussabteilungen (11. und 12. Beschlussabteilung) zur intensiveren Kartellverfolgung. Der Broschüre liegt der Untersuchungszeitraum von 1994 bis 2009 zugrunde.
Die Broschüre enthält interessante Zahlen und Fakten für den Bereich der Kartellbekämpfung, unter anderem Folgende:
- Das Kronzeugenprogramm des Bundeskartellamts („Bonusregelung") habe laut Ausssage des Bundeskartellamts zu einer erfolgreichen Aufdeckung und Ahndung einer ganzen Reihe von Kartellen in den vergangenen Jahren geführt. In der Zeit von 2000 bis 2005 seien insgesamt 122 Bonusanträge gestellt worden. Von 2006 bis 2009 seien unter der 2006 überarbeiteten Bonusregelung allein 112 Bonusanträge gestellt. Insgesamt hätten 234 Bonusanträge dazu beigetragen, Kartelle erfolgreich aufzudecken, zu beenden und zu ahnden.
- Die Zahl der eingeleiteten Verfahren habe sich heute in einer Zeitspanne von 16 Jahren fast verdreifacht. Im Zeitraum von 1994 bis 1997 seien insgesamt sieben Kartellverfahren eingeleitet worden, während die Zahl zwischen 2006 und 2009 auf 20 Verfahren angestiegen sei. Bei den abgeschlossenen Verfahren seien die Verfahren im Zeitraum zwischen 1994 und 1997 von fünf Verfahren auf 14 Verfahren zwischen 2006 und 2009 angestiegen.
- Bußgelder: Auch hier ist ein drastischer Anstieg zu verzeichnen, von rund 165 Millionen Euro im Zeitraum zwischen 1994 und 1997 auf fast eine Milliarde Euro im Zeitraum zwischen 2006 und 2009. Auch die gegen einzelne Unternehmen gerichteten Bußgelder seien in diesen beiden Zeitspannen von etwa 1,2 Millionen Euro auf etwa zwölf Millionen Euro angestiegen, was einer Verzehnfachung entspricht. Dieser Anstieg führe - so das Kartellamt- zu einer erheblich stärkeren Abschreckungswirkung der Kartellverfolgung.
- Zivile Schadenersatzklagen: Nach Angaben des Bundeskartellamts gebe es mittlerweile kaum noch eine Bußgeldentscheidung einer Kartellbehörde, die keine zivilrechtlichen Schadensersatzklagen nach sich zöge. Diese Entwicklung befürwortet das Amt im Sinne einer effektiven Abschreckung und Wiedergutmachung. Das Bundeskartellamt mahnt aber gleichzeitig Augenmaß bei der Ausgestaltung des rechtlichen Rahmens für solche Schadenersatzklagen an. Die Auswüchse, die in den USA zu beobachten seien („eine Überbetonung des individuellen Ziels der Wiedergutmachung oder gar das Entstehen einer ‚Klageindustrie'") seien nicht in das hiesige Recht zu übertragen und sogar „kontraproduktiv", da sie die Schlagkraft der behördlichen Kartellverfolgung und die Effektivität der Bonusregelung schwächen würden.
- Kartellbedingter Preisanstieg: Das Bundeskartellamt nimmt bei vorsichtiger Schätzung an, dass ein Kartell im Durchschnitt zu überhöhten Preisen von mindestens zehn Prozent führt, im Mittel sogar zu 25 Prozent überhöhten Preises. Bei internationalen Absprachen liege der kartellbedingte Preisanstieg sogar bei über 30 Prozent.
- Vorteile für den Verbraucher: Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass seine Tätigkeit im Bereich der Kartellverfolgung in den vergangenen Jahren dem Verbraucher mittels Aufdeckung und Zerschlagung von Kartellen Vorteile in Höhe von 500 bis 750 Millionen Euro pro Jahr gebracht habe (bei einem jährlichen Budget des Amtes bei unter 25 Millionen Euro).