19.03.2010

Beschlussfassung des EU- Parlaments zum Bericht über die Wettbewerbspolitik der EU-Kommission

EU
Europäisches Parlament
Europäische Kommission
Wettbewerbspolitik

https://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2010-0050+0+DOC+XML+V0//DE

Am 9. März 2010 hat das Europäische Parlament (EP) eine Entschließung zum Bericht über die Wettbewerbspolitik 2008 der EU-Kommission angenommen. Grundlage der Entschließung war ein Bericht der Berichterstatterin Sophia in't Veld (ALDE) des Wirtschafts- und Währungsausschuss des Parlaments.

Die Entschließung setzt sich inhaltlich nicht detailliert mit dem Bericht der EU-Kommission im Einzelnen auseinander. Das EP nimmt den Bericht vielmehr zum Anlass, zu zeigen, dass es nach dem Inkrafttreten des Lissabon-Vertrags gewillt ist, künftig eine größere Rolle bei der Gestaltung der aktiven Wettbewerbspolitik einzunehmen.

Eine Auswahl der wichtigsten Forderungen des EP:

Zur Geldbußenpolitik der EU-Kommission: Das EP äußert sich skeptisch im Hinblick auf die Verhängung immer höherer Geldbußen und fordert von der EU-Kommission die Entwicklung differenzierterer Instrumente. Geldbußen sollten als Abschreckungsmittel insbesondere bei wiederholten Verstößen dienen; gleichzeitig sollten stärkere Anreize für rechtmäßiges Verhalten geschaffen werden. Das EP gibt der Kommission insbesondere auf, über Compliance-Programme als Instrument zur Bekämpfung wettbewerbswidriger Verhaltensweisen nachdenken (Ziff. 45, 48). Auch sollte der Grundsatz der persönlichen Haftung auf europäischer Ebene und in allen Mitgliedstaaten eingeführt werden (Ziff. 47). Das EP schlägt zudem der EU-Kommission vor, bei der Festlegung der Geldbuße entsprechende Ausgleichszahlungen seitens des Unternehmens (voraussichtlich Schadenersatz- oder Entschädigungsleistungen) zu berücksichtigen. Auch sollten die Grundlagen für die Geldbußenbemessung in der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 selbst geregelt bzw. die Bußgeldleitlinien in diese Verordnung integriert werden.