15.12.2010

Beihilfen: Neuer Herbst-Ausgabe des Beihilfenanzeigers erschienen

In der am 1. Dezember 2010 erschienenen Herbstausgabe des Anzeigers für staatliche Beihilfen wird rückblickend für das Jahr 2009 ein Überblick über die Höhe der Beihilfen und die Ziele, die die Mitgliedstaaten mit ihren Beihilfen verfolgen, gegeben. Der Bericht enthält außerdem einen Abschnitt über die staatlichen Beihilfen für Finanzinstitute und für die Realwirtschaft, die infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise gewährt wurden.

Staatliche Beihilfen in der Wirtschaftskrise

Das Gesamtbeihilfeniveau hat sich 2009 - erneut insbesondere infolge der Krisenbeihilfen für den Finanzsektor - auf 3,6 Prozent des BIP erhöht (2007: weniger als 0,5 Prozent des BIP zugunsten des verarbeitenden Gewerbes und des Dienstleistungssektors). Beihilfen an die Realwirtschaft auf der Grundlage des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der Wirtschaftskrise hätten jedoch nur geringfügig zu diesem Gesamtanstieg beigetragen.

Ließe man die eine Ausnahme darstellenden Krisenmaßnahmen unberücksichtigt, betrug das Gesamtbeihilfeniveau der „normalen Beihilfen" für das Jahr 2009, wie der Beihilfenanzeiger zeigt, nur 0,62 Prozent des BIP, wobei sich ihr Schwerpunkt weiter auf weniger wettbewerbsverzerrende horizontale Ziele, wie Forschung und Entwicklung, Umweltschutz und KMU-Förderung, verlagert hätte.

Die EU-Kommission wertet diese im Vergleich zu den Achtziger und Neunziger Jahren relativ geringe Höhe der Beihilfen als Ausdruck einer weiterhin ausgeprägten Beihilfedisziplin der Mitgliedstaaten. Die Mitgliedstaaten würden trotz der krisenbedingten Mehrausgaben weniger, dafür aber gezieltere Beihilfen vergeben.

Finanzsektor: Zwischen 2008 und September 2010 hat die EU-Kommission Beihilfen in einem Gesamtumfang von 4588,9 Mrd. EUR für den Finanzsektor bereitgestellt. Die von den Finanzinstituten im Jahr 2009 tatsächlich in Anspruch genommenen Unterstützungsmaßnahmen belaufen sich auf 1100 Mrd. EUR. 76 Prozent dieser Unterstützungsmaßnahmen wären auf staatlichen Darlehen bzw. Garantien entfallen. Rekapitalisierungen beliefen sich auf 12 Prozent und Entlastungsmaßnahmen auf 9 Prozent.

Auch dank der staatlichen Beihilfen haben sich die Bedingungen im Finanzsektor stabilisiert, und einige größere Geldinstitute weisen eine Kernkapitalquote von über 10 % aus. Darüber hinaus konnten Einnahmen und Gewinne im Finanzsektor 2009 kräftig zulegen, und die Vermögenswerte konnten sich schrittweise erholen.

Realwirtschaft: Zwischen dem 17. Dezember 2008 und dem 1. Oktober 2010 hat die EU-Kommission auf der Grundlage des Vorübergehenden Rahmens für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der Wirtschaftskrise 73 Beihilferegelungen und 4 Ad-hoc-Beihilfen mit einer Gesamtsumme von 82,5 Mrd. EUR (0,7 % des BIP der EU-27) genehmigt. Dabei handelte es sich mehrheitlich um Regelungen über Beihilfen bis zu 500 000 EUR pro Unternehmen (23 Regelungen in 23 Mitgliedstaaten), 18 subventionierte Bürgschaftsregelungen (14 Mitgliedstaaten), 8 Regelungen über Zinszuschüsse für Darlehen (7 Mitgliedstaaten), 5 Regelungen über zinsbegünstigte Darlehen für Unternehmen, die in die Herstellung „grüner" Produkte investieren (5 Mitgliedstaaten) sowie 6 Wagniskapitalregelungen (5 Mitgliedstaaten). Darüber hinaus haben 12 Mitgliedstaaten die Ausfuhrtätigkeit mit 13 Regelungen über Exportkredite unterstützt. Nicht berücksichtigt von der Gesamtsumme sind Abwrackprämien, vorübergehende Senkungen von Sozialversicherungsbeiträgen sowie andere Maßnahmen, die einer gesamten Branche, der Wirtschaft oder den Verbrauchern unmittelbar zugute kamen.