18.01.2010

Beihilfen: Neue Ausgabe des Beihilfenanzeigers erschienen

Am 7. Dezember 2009 hat die EU-Kommission die Herbstausgabe ihres Anzeigers für staatliche Beihilfen über die von den EU-Mitgliedstaaten gewährten staatlichen Beihilfen veröffentlicht. Im Mittelpunkt dieser Ausgabe steht diesmal die Beihilfesituation in den 27 Mitgliedstaaten im Jahr 2008. Der Bericht enthält außerdem eine spezielle Abhandlung über die staatlichen Beihilfen für Finanzinstitute, die infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise gewährt wurden.

Ausweislich des Beihilfenanzeigers ist das Beihilfenvolumen im Berichtszeitraum stark angestiegen, was - so der Anzeiger - mit der Finanzkrise zusammenhänge. Während die Mitgliedstaaten im Jahr 2007 noch 66,5 Mrd. EUR bzw. 0,52 % des BIP für Beihilfen ausgegeben hätten, seien es 2008 insgesamt 279,6 Mrd. EUR bzw. 2,2 % des BIP der EU gewesen (reines Beihilfeelement). Allerdings hätten die von den Mitgliedstaaten ergriffenen und von der Kommission genehmigten Krisenmaßnahmen 2008 ein Beihilfevolumen von insgesamt 3361 Mrd. EUR gehabt, von denen in den Mitgliedstaaten nur Beihilfemaßnahmen im Umfang von nominal 958 Mrd. EUR tatsächlich umgesetzt worden seien. Das Beihilfeelement (279, 6 Mrd. EUR) liege dabei allerdings deutlich unter dem nominalen Wert, da es insbesondere bei staatlichen Garantien normalerweise nur einen Bruchteil des garantierten Betrags ausmacht, wie die Kommission erklärt. Außerdem werde ein Staatshaushalt erst dann wirklich belastet, wenn eine staatliche Garantie tatsächlich in Anspruch genommen wird. Insgesamt betrachtet habe sich das Gesamtbeihilfeniveau 2008 gegenüber dem Vorjahr fast verfünffacht. Ohne die Krisenmaßnahmen beliefe sich das Gesamtbeihilfevolumen im Jahr 2008 nur auf 67,4 Mrd. EUR bzw. 0,54 % des BIP der EU. Zudem sei zu berücksichtigen, dass die Mitgliedstaaten mit der Vergabe von Beihilfen zur Unterstützung der Realwirtschaft auf der Grundlage des Vorübergehenden Beihilferahmens erst 2009 begonnen hätten. Diese Beihilfen seien daher noch nicht von diesem Bericht umfasst.

Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass die strenge Beihilfendisziplin in den Jahren vor der Krise ein wichtiges Element gewesen sei, damit überhaupt eine rasche, starke und gezielte

Reaktion auf die Krise möglich war. Ihr eigenes Eingreifen in der Krise bezeichnet die EU-Kommission als „wichtigen Beitrag zur Koordinierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten", und sie kündigt an, auch in Zukunft so zu handeln, um „gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle europäischen Unternehmen zu wahren, die Einheit des Binnenmarktes zu schützen und schädlichen Protektionismus zu bekämpfen". Als Beispiele für ein Eingreifen der Kommission zur Bekämpfung des Protektionismus nennt diese ihre ablehnende Haltung gegenüber Frankreichs ursprünglichen Beihilfeplänen zugunsten des Automobilsektors. Als weiteres Beispiel der unmissverständlichen Haltung der Kommission werden die umstrittenen Pläne Deutschlands zur Rettung von Opel genannt.

 Der Beihilfenanzeiger enthält weitere Ausführungen über die Vereinfachung der Beihilfevorschriften sowie zur Durchsetzung des Beihilferechts. Dem Anzeiger zufolge seien für den Berichtszeitraum Fortschritte bei der Rückzahlung der rechtswidrig gewährten und nicht mit dem Binnenmarkt kompatiblen Beihilfen zu verzeichnen. Nach Annahme der neuen Bekanntmachung über die Durchsetzung des Beihilfenrechts durch die einzelstaatlichen Gerichte angenommen plant die Kommission zudem, „ihre Sensibilisierungsmaßnahmen im Bereich der privatrechtlichen Durchsetzung des Beihilferechts verstärken". Was damit gemeint ist, verbleibt jedoch im Inkonkreten.