22.01.2010

Anhörung des designierten Wettbewerbskommissars Almunia im Europäischen Parlament

Im Zuge der Anhörungen der designierten Kommissionsmitglieder vor den Ausschüssen des Europäischen Parlaments gab der designierte Kommissar für Wettbewerb, Joaquìn Almunia dem Ausschuss für Wirtschaft und Währung am 12. Januar 2010 Auskunft über seine Einstellung und Pläne in der Wettbewerbspolitik. Zuvor hatte er dem Ausschuss bereits einen Antwortbogen zu ihren Person und den wichtigsten Anliegen und Vorhaben übermittelt (vgl. voriger FIW-Bericht).

Wesentliche Ergebnisse der Anhörung:

Zur Finanzkrise befragt äußerte Almunia, dass er die Wettbewerbspolitik als wichtiges Mittel ansähe, um eine „Exit-Strategie" aus der Finanzkrise zu entwickeln sowie größeres Wirtschaftswachstum zu generieren. Die GD Wettbewerb werde auch analysieren, wie Banken öffentliche Gelder (Beihilfen) verwendet hätten. Bonuszahlungen dürften nicht mit Beihilfen finanziert werden. Ende 2010 würden die befristeten Unterstützungsmaßnahmen für die Banken auslaufen. Dieser Zeitpunkt könne sich je nach wirtschaftlicher Entwicklung noch verschieben. Almunia sprach sich, wie seine Vorgängerin, für die Rückzahlung der finanziellen Unterstützungsmaßnahmen aus. Dafür müssten Banken notfalls einen Teil ihres Vermögens veräußern. Wichtig sei es auch, systematisches Fehlverhalten von Banken von vornherein zu vermeiden. Banken, die Fehler begangen haben oder derzeit moralisch fraglich handeln, sollen keine Unterstützung erhalten.

Zu dem unter seiner Vorgängerin verfolgten Kurs der Einführung von Sammelklagen im Kartellrecht versprach Almunia in jedem Fall eine Einbindung des Europäischen Parlaments vor Veröffentlichung eines Vorschlags. Er sprach sich zudem dafür aus, das Europäische Parlament per Mitentscheidungsverfahren am Gesetzgebungsverfahren beteiligen. Es werde auch darauf ankommen, eine enge Koordinierung mit anderen Generaldirektionen zu erreichen. Inhaltlich gab Almunia, wie zuvor in seinen schriftlichen Antworten, an, Missbräuche, wie sie in den USA vorgekommen seien, verhindern zu wollen. Er sprach sich zudem für die Einführung von außergerichtlichen Streitbeilegungsmechanismen aus.

Angesprochen auf die Bußgeldpolitik der EU-Kommission machte Almunia deutlich, dass er an dem bisherigen Kurs der EU-Kommission, insbesondere am Geldstrafensystem, festhalten wolle. Er signalisierte grundsätzliche Diskussionsbereitschaft, erklärte jedoch auch, dass er nicht beabsichtige, in absehbarer Zeit Verwaltungssanktionen oder strafrechtliche Maßnahmen einzuführen. Eine Überführung des Bußgeldaufkommens an die Mitgliedstaaten lehnte Almunia ab; dieses müsse im EU Budget verbleiben. Keine Notwendigkeit sah Almunia, eine Änderung der Bußgeldleitlinien aus dem Jahr 2006 vorzunehmen.

Zum Thema „Steuervorteile", eine Debatte, die auch in Deutschland im Verhältnis zwischen privaten Anbietern und der öffentlichen Hand geführt wird. Merkte Almunia an, dass Steuervorteile einen Wettbewerb ausschlössen. Im Zusammenhang mit der Diskussion um die Daseinsvorsorge kündigte Almunia, dass die Generaldirektion Wettbewerb demnächst eine Bewertung des „Monti-Kroes-Pakets" zu Beihilfen und Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse vornehmen werde.

Zusammen mit dem Verkehrskommissar werde sich Almunia in den nächsten Monaten zudem näher mit den Beihilferegelungen im Transportsektor, insbesondere in Bezug auf Häfen, auseinandersetzen.

Die für dieses Jahr anstehende Überarbeitung verschiedener Gruppenfreistellungsverordnungen werde dem Zeitplan entsprechend stattfinden. Davon betroffen seien die Gruppenfreistellungsverordnungen für den Kfz-Sektor, den Versicherungsbereich und vertikale sowie horizontale Kooperationen.