01.03.2010

Almunia (EU-Kommission): “Competition, State aid and Subsidies in the European Union” (Rede)

Am 18. Februar 2010 hielt der neue Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia beim 9. Global Forum on Competition der OECD in Paris eine Rede zu „Competition, State aid and Subsidies in the European Union" (Wettbewerb, Staatliche Beihilfen und Subventionen in der Europäischen Union). Ähnlich wie in der Rede vor der Assemblée Nationale drei Tage zuvor (vgl FIW-Bericht dazu) gab Almunia an, dass die Überwindung der Finanz- und Wirtschaftskrise zu seiner Top-Priorität gehöre.

Über Staatsbeihilfen sagte Almunia, dass diese neben positiven Effekten auch Wettbewerbsverzerrungen auslösen könnten. Es sei allerdings gemeinhin anerkannt, dass das Ausmaß staatlicher Unterstützung, die Staaten in den letzten 18 Monaten den Banken gegeben hätten, den Kollaps des globalen Bankensystems verhindert hätte. Das schnelle Eingreifen der EU-Kommission habe einen einheitlichen Ansatz bei der Bankenrettung in den Mitgliedstaaten ermöglicht, auch wenn im Einzelnen unterschiedliche Maßnahmen ergriffen worden seien. So seien überall die Vorgaben der Nichtdiskriminierung bei der Umsetzung der Maßnahmen, der Verhältnismäßigkeit der Mittel und der Forderung nach Restrukturierungsmaßnahmen umgesetzt worden. Dadurch sei ein kostspieliger Subventionswettlauf zwischen den Mitgliedstaaten verhindert worden.

Generell rekapitulierte Almunia in seiner Rede das System der bei der EU-Kommission angesiedelten Beihilfenkontrolle, das bis heute unverändert besteht. Der Binnenmarkt erfordere gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen den Unternehmen in den verschiedenen Mitgliedstaaten; deshalb beziehe sich die Beihilfenkontrolle auch auf zwischenstaatliche Wettbewerbsverzerrungen. Die Kommission treffe stets eine Abwägung zwischen den positiven und negativen Wirkungen einer avisierten Beihilfemaßnahme. Dabei spiele auch eine Rolle, ob und inwieweit eine Beihilfemaßnahme ein Marktversagen adressiert und genügend Anreize für Unternehmen bietet, ihr Verhalten in eine bestimmte Richtung zu lenken. Auch müsse eine Beihilfemaßnahme verhältnismäßig sein. Beihilfen könnten zudem - auf Geheiß der EU-Kommission - mit Bedingungen verbunden werden. Unzulässige Beihilfen seien kompromisslos zurückzufordern.

Ferner skizzierte Almunia das Konzept der Gruppenfreistellungsverordnungen im Beihilfenbereich, das der EU-Kommission erlaube, sich auf große Beihilfenvolumina zu konzentrieren, die geeignet seien, den Wettbewerb zu beeinträchtigen. Almunia kündigt an, sicherstellen zu wollen, dass die Notifizierungsverfahren und die Beihilfenkontrolle so einfach wie möglich gehandhabt werden könnten, um unnötige Bürokratie zu vermeiden.

Ein System der Beihilfenkontrolle könnte und sollte nach Ansicht Almunias zusätzlich auch auf nationaler Ebene verankert werden; dies werde bereits in Spanien und Kroatien so gehandhabt, außerhalb der EU gebe es eine nationale Beihilfekontrolle zum Beispiel in Russland. Diese Entwicklungen seien richtige Ansätze, gebe die Beihilfenkontrolle doch Aufschluss über die Auswirkungen und die Qualität der beabsichtigten staatlichen Unterstützung und sei somit ein wichtiges Instrument der Selbsteinschätzung von Staaten. Da Beihilfen auch protektionistische Bestrebungen begünstigen können, sei es ebenfalls wichtig, auf internationaler Ebene ein Regelwerk der Beihilfenkontrolle zu installieren. Hier könnte die WTO weitere Maßstäbe setzen. Die erfolgreiche Eindämmung protektionistischer Maßnahmen erfordere jedoch ein Großmaß an Transparenz.