02.03.2009

Neue Entwicklungen in der EU-Beihilfenpolitik

Noch in 2008 hat die EU-Kommission drei Konsultationen im Beihilfenbereich bis zum 27. Februar 2009 eröffnet. Diese betreffen neue Leitlinien für eine tiefgehende Analyse von Regionalbeihilfen in Bezug auf große Investitionsvorhaben, Kriterien für die Kompatibilitätsprüfung von Ausbildungsbeihilfen und für Beihilfen für benachteiligte oder behinderte Arbeitnehmer in den Fällen von Notifizierungen von Beihilfen (außerhalb der bestehenden Gruppenfreistellungsverordnungen). Die Leitlinien und Kriterien sollen zu einer größeren Rechtssicherheit und besseren Vorhersehbarkeit bei den Entscheidungen der EU-Kommission führen. Darüber hinaus plant diese, im Rahmen eines „Simplification Package" im Laufe des nächsten Jahres folgende Maßnahmen zu veröffentlichen: Einen Verhaltenskodex, der insbesondere zu einer besseren Kooperation zwischen der EU-Kommission und den Mitgliedstaaten führen soll; ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren in eindeutigen Fällen sowie eine Bekanntmachung über die Durchsetzung des Beihilfenrechts durch einzelstaatliche Gerichte zur besseren Kooperation zwischen der EU-Kommission und nationalen Gerichten. Diese Bekanntmachung soll bereits Anfang 2009 veröffentlicht werden. Für den Verhaltenskodex lief die Konsultationsfirst am 22. Januar 2009 ab, für das vereinfachte Verfahren am 28.Januar 2009. Der Kodex und das vereinfachte Genehmigungsverfahren werden voraussichtlich Mitte 2009 verabschiedet werden. Für die Wirtschaft wäre ein schnellerer und vorhersehbarer Verfahrensablauf bei Genehmigungsverfahren sicherlich von Vorteil, benötigen einige dieser Verfahren derzeit doch unverhältnismäßig lange Zeit.

Mit Blick auf die aktuelle Finanzkrise wurde kurz vor dem Jahresende 2008 noch der ein zeitlich befristete Rahmen für staatliche Beihilfemaßnahmen zur Unterstützung von Finanzierungen in der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise verabschiedet. Angesichts der sich weiter zuspitzenden globalen Finanzkrise und ihrer sich immer stärker abzeichnenden realwirtschaftlichen Auswirkungen dient der Ansatz der EU-Kommission dazu, die Beihilfevorschriften temporär und nach klaren Kriterien,  gezielt zu lockern. In der gegenwärtigen Krise geht es vornehmlich darum, die Unternehmensfinanzierung auf breiter Front zu stabilisieren, ist die Kreditklemme in vielen Fällen doch bereits Realität. Gemäß dem neuen Beihilferahmen können die Mitgliedstaaten nun während eines befristeten Zeitraums Maßnahmen ergreifen, um Unternehmen bei der Überwindung außergewöhnlicher Finanzierungsschwierigkeiten zu helfen. So können die Mitgliedstaaten insbesondere zu erleichterten Bedingungen subventionierte Kredite vergeben, Kreditbürgschaften mit günstigeren Prämien übernehmen, höhere Risikokapitalbeihilfen für KMU gewähren und direkte Zuwendungen bis zu 500 000 EUR zahlen, ohne dass sie entsprechende Beihilfen für einzelne Unternehmen anmelden müssen. Alle Maßnahmen gelten zunächst nur bis Ende 2010 und unterliegen bestimmten Auflagen. Die Mitgliedstaaten müssen Berichte vorlegen, auf deren Grundlage die Kommission prüfen wird, ob die Maßnahmen bei Anhalten der Krise über 2010 hinaus aufrechtzuerhalten sind.