21.10.2009
Monopolkommission legt Sondergutachten zum Bahnsektor vor
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https://www.monopolkommission.de/sg_55/s55_volltext.pdf |
Die Monopolkommission hat der Bundesregierung am 21. September 2009 ihr Sondergutachten "Bahn 2009: Wettbewerb erfordert Weichenstellung" zur Wettbewerbssituation auf den deutschen Märkten für Personen- und Güterverkehr vorgelegt.
Bei dem Sondergutachten handelt es sich um das zweite Sondergutachten der Monopolkommission in diesem Bereich. Sie ist gemäß ihrem Auftrag nach § 36 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) zur Begutachtung verpflichtet. Das erste Sondergutachten „Wettbewerbs- und Regulierungsversuche im Eisenbahnverkehr" kam im Jahr 2007 zu dem Ergebnis, dass es um den Wettbewerb im Schienenverkehr noch nicht gut bestellt sei und in vielen Bereichen noch immer politischer Handlungsbedarf bestehe, um die Wettbewerbssituation zu verbessern. Im Jahr 2006 hatte die Monopolkommission darüber hinaus zur Frage der Privatisierung der Deutschen Bahn AG per Sondergutachten Stellung genommen. Darin warnte die Monopolkommission vor einer Privatisierung der Deutschen Bahn AG mit Schienennetz als vertikal integriertes Unternehmen. Es sei aus wettbewerbspolitischer Sich ein schwer zu korrigierenden Fehler, wenn die Deutsche Bahn AG weiterhin - als Eigentümer oder als Verwalter - über die Infrastruktur verfügen könne. Aus diesem Grund hatte sich die Monopolkommission für eine Trennung des Netzes von der Deutschen Bahn ausgesprochen.
In ihrem aktuellen Gutachten kommt die Monopolkommission zu dem Schluss, dass der Wettbewerb auf den Märkten für Personen- und Güterverkehr nach wie vor nur langsam voranschreite, und erhebliche Wettbewerbshindernisse die Aktivitäten vieler Anbieter einschränkten. Als eine wesentliche Ursache benennt die Monopolkommission dabei wieder die Struktur der Deutsche Bahn AG. Durch die Verbindung von Infrastruktur und Transportsparte habe das Unternehmen gegenüber den übrigen Anbietern deutliche Vorteile beim Zugang zur Eisenbahninfrastruktur.
Wesentlicher Inhalt des Sondergutachtens:
- Die Monopolkommission fordert konsequente Maßnahmen des Staates, um stabile und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Insbesondere müssten die Infrastruktur und die Transportsparte der Deutschen Bahn AG getrennt werden. Die Transportunternehmen der Deutschen Bahn sollten möglichst bald privatisiert werden, um die Unabhängigkeit der Eisenbahninfrastrukturbetreiber sicherzustellen. Die Eisenbahninfrastruktur soll allen zugangsberechtigten Verkehrsunternehmen diskriminierungsfrei zur Verfügung gestellt werden.
- Aufgrund der Schwächen bei der Regulierung der Zugangsentgelte zur Eisenbahninfrastruktur sollte eine Anreizregulierung eingeführt werden, durch die die Eisenbahninfrastruktur effizienter und mit weniger Diskriminierungsmöglichkeiten bewirtschaftet werden könne.
- Schienenpersonennahverkehr: Verkehrsaufträge sollten künftig unter Wettbewerbsbedingungen ausgeschrieben werden, um das Leistungsangebot zu verbessern und die Bestellerentgelte zu senken. Der Gesetzgeber sollte zudem das Verfahren regulieren, mit dem der gemeinsame bundesweite Tarif im Schienenpersonennahverkehr vereinbart wird. Der gemeinsame Tarif sollte durch einen bundesweiten Tarifverbund festgelegt werden, in dem kein Nahverkehrsunternehmen eine dominierende Stellung besitzen sollte. Tarifverträge von Nahverkehrsunternehmens sollten nicht mehr für allgemeinverbindlich erklärt werden.
- Schienenpersonenfernverkehr: Die Monopolkommission empfiehlt eine gesetzliche Initiative, durch die Transparenzverpflichtungen für den Netzbetreiber über Auslastung und Zustand des Netzes in das Eisenbahnrecht aufgenommen werden. Auch sollten die Vorgaben überarbeitet werden, nach denen die Eisenbahnverkehrsunternehmen langfristige Rahmenverträge über die Trassennutzung abschließen. Der Fernbusverkehr sollte ebenfalls für den Wettbewerb geöffnet werden.
- Schienengüterverkehr: Hier sei eine noch eine striktere Regulierung und Kontrolle erforderlich, um den Wettbewerbern den diskriminierungsfreien Zugang zu Rangierbahnhöfen und Zugbildungsanlagen zu ermöglichen.