01.09.2009
Monopolkommission legt Sondergutachten zu Energiemärkten vor
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https://www.monopolkommission.de/sg_54/s54_volltext.pdf |
Am 4. August 2009 hat die Monopolkommission ihr zweites Sondergutachten „Strom und Gas 2009: Energiemärkte im Spannungsfeld von Politik und Wettbewerb" zur Wettbewerbssituation auf den Energiemärkten veröffentlicht. Ein erstes Sondergutachten war im November 2007 herausgekommen, in dem die Monopolkommission begonnen hatte, die spezifischen Wettbewerbsprobleme im Energiesektor zu analysieren.
Wesentlicher Inhalt des Sondergutachtens:
- Auf den deutschen Energiemärkten bestehen noch erhebliche Wettbewerbsdefizite; diese werden aufgrund einer hohen Marktkonzentration, insbesondere auf der Erzeugungsebene in Kombination mit institutionellen und strukturellen Markteintrittsbarrieren hervorgerufen.
- Einem funktionierenden europäischen Strommarkt stehen zahlreiche Kapazitätsengpässe an der deutschen Grenze entgegen.
- Die Probleme auf dem Gasmarkt resultieren aus den fehlenden Zugriffsmöglichkeiten der Wettbewerbs- und Regulierungsbehörden auf die Produktionsstufe und aus der hohen Konzentration des Gasangebots auf wenige Unternehmen. Auch im Gassektor bestehen Kapazitätsengpässe zwischen den Marktgebieten innerhalb Deutschlands.
- Monopolkommission fordert eine verlässliche und stabile Energiepolitik anhand konsistenter ökonomischer Kriterien und des Abbaus administrativer Markteintrittsbarrieren. Es muss in technologieneutrale Zukunftsindustrien investiert werden (EEG und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) sind keine geeigneten Instrumente zur Reduktion des europäischen CO2-Ausstoßes und verteuern die Stromproduktion.
- Praxis der EU-Kommission, Missbrauchsverfahren durch Verpflichtungszusagen der Unternehmen zu beenden (z.B. Veräußerungszusagen von RWE und E.ON) ist mangels gerichtlicher Kontrolle Gefahr für die Rechtssicherheit dar.
- Bundeskartellamt sollte Wettbewerbsaufsicht durch Präzisierung der Marktabgrenzung und Anwendung quantitativer Verfahren verbessern. In der Preismissbrauchskontrolle (§ 29 GWB) sieht die Monopolkommission kein geeignetes Instrument zur Verwirklichung von mehr Wettbewerb im Gasmarkt.
- Zur Sicherung des Wettbewerbs auf den Strom- und Gasgroßhandelsmärkten wird die Einführung eines „Market Monitorings" durch eine unabhängige Marktüberwachungsstelle gefordert. Im Gasmarkt sei darüber hinaus eine erhebliche Steigerung der Marktliquidität durch die Integration von Sekundärhandel und Ausgleichsenergiemarkt in den Börsenhandel notwendig.
- Regel- und Ausgleichsenergie soll im Wettbewerb gehandelt werden. Im Strombereich sollen die vier deutschen Regelzonen unter einer unabhängigen zentralen Regelinstanz zusammengelegt werden; im Gasbereich sollen Festlegungskompetenzen der Bundesnetzagentur gestärkt und eine zentrale Handelsplattform eingerichtet werden.
- Netzregulierung: Qualitätsregulierung sollte eingeführt werden; es gilt auch, die Regulierung der Energieübertragungsnetze, z.B. durch Schaffung einer Netzanschlussverordnung für die Anbindung von Stromerzeugungsanlagen an das Gasnetz, weiter zu verbessern und Marktgebiete im Gassektor zusammenzulegen. Auch sollten die Entflechtungsvorschriften des EnWG rigoroser umgesetzt werden.
- Zur Stärkung des Wettbewerbs im Strom- und Gasmarkt sollten die Kapazitäten an den Engpass- und Grenzübergangsstellen künftig im Auktionswege versteigert werden, und die Erlöse sollten zwingend zum Ausbau der Grenzkuppelstellen verwandt werden.
- Erdgasspeichermarkt: Monopolkommission regt Auktionierung von Kapazitäten an, um die Weiterentwicklung des Sekundärhandels zu forcieren.