02.03.2009

Leitfaden der Kommission für die Durchsetzung des Beihilferechts durch nationale Gerichte

Die Europäische Kommission hat am 25. Februar 2009 einen Leitfaden für die Durchsetzung des Beihilferechts durch Gerichte der Mitgliedstaaten erlassen. Der Leitfaden ist Teil des sog. Simplification Package im Beihilferecht und zielt vor allem darauf ab, den einzelstaatlichen Gerichten und potenziellen Klägern die bei Verstößen gegen die Beihilfevorschriften zur Verfügung stehenden Rechtsschutzinstrumente zu erläutern und ihnen Hinweise zur praktischen Anwendung der Vorschriften zu geben. Außerdem möchte die Kommission durch die Einführung praxisorientierter Hilfsmittel für die tägliche Arbeit der einzelstaatlichen Richter die Zusammenarbeit mit den einzelstaatlichen Gerichten ausbauen. So erhalten einzelstaatliche Gerichte fortan die Möglichkeit, die Kommission um beihilfebezogene Informationen sowie um Stellungnahmen zur Anwendung der Beihilfevorschriften zu ersuchen. Praktische Bedeutung erhält das Beihilferecht für nationale Richter insbesondere bei vor einzelstaatlichen Gerichten erhobenen Klagen auf Rückforderung rechtswidriger Beihilfen.