08.12.2009

Kurzbericht zum 37. Kölner Seminar des FIW

FIW
Kölner Seminar

Das 37. Kölner Seminar hat vom 19. bis 20. November 2009 im Barceló Cologne City Center stattgefunden. Niels Lau, Geschäftsführer des FIW, und Dr. Peter A. Spitze, Vorstandsmitglied des FIW, leiteten das Seminar, das wieder den aktuellen Schwerpunkten des Kartellrechtes gewidmet war. Jeder einzelne Fachvortrag wurde ausführlich und interessiert von den Teilnehmern diskutiert.

Andreas Mundt, Leiter der Grundsatzabteilung des Bundeskartellamtes, fasste in seinem Vortrag die aktuelle Entscheidungspraxis des Bundeskartellamtes zusammen und ging unter anderem auf die Tätigkeit des Bundeskartellamtes in den Bereichen Fusionskontrolle, Missbrauchsverfahren und vertikale Wettbewerbsbeschränkungen ein. Herr Mundt wies insbesondere darauf hin, dass die zum 25.03.2009 eingeführte 2. Inlandsumsatzschwelle zu einem starken Rückgang von Anmeldungen geführt hat und dass im Hinblick auf GU-Konstellationen und Zurechnung von Umsätzen noch viele Fragen offen sind. Mundt widmete einen längeren Teil seiner Ausführungen auch den (neuen) ordnungspolitischen Ausrichtungen, die sich im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP finden.

Dr. Christoph Peter, Rechtsanwalt bei der Schulte Riesenkampff Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Frankfurt am Main, gab anhand konkreter Fallbeispiele einen interessanten Einblick in die aktuellen Entwicklungen in der formellen Fusionskontrolle und der Rechtsprechung.

Professor Dr. Andreas Fuchs, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht der Universität Osnabrück, referierte über die Fusionskontrolle bei Akquisition von Rechten des geistigen Eigentums. Hierbei ging es ihm im Wesentlichen darum aufzuzeigen, inwieweit die „normale" Geschäftsstrategie innovationsorientierter Unternehmen und kartellrechtliche Vorgaben in Einklang zu bringen seien.

Professor Dr. Rainer P. Lademann, Geschäftsführer der Lademann & Associates GmbH Economists and Competition Consultants, Hamburg, sprach über die derzeitigen wettbewerbsökonomischen Herausforderungen für die effektbasierte Kartellrechtsanwendung.

Dr. Sebastian Jungermann, Partner bei Kaye Scholer (Germany) LLP, Frankfurt am Main, vermittelte einen detaillierten Einblick in die „US Style Discovery" im Rahmen der europäischen Kartellrechtspraxis.

Dr. Thomas Kapp, Partner bei der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Stuttgart, untersuchte in seinem Referat die Frage, ob die Vernichtung von (kartellrechtlich) belastenden Unterlagen eine neue Herausforderung für die Compliance sei und ordnete diese Frage in das Gesamtsystem straf-, zivil(prozess)- und kartellrechtlicher Vorgaben ein.

Dr. Stefan Thomas, Privatdozent an der Eberhard Karls Universität, Tübingen, sprach über wettbewerbskonforme und wettbewerbswidrige Ziele und Effekte bei der Zusammenfassung von Schutzrechten.

Dr. Jörg Witting, Partner bei Bird & Bird, Düsseldorf, vermittelte in seinen Ausführungen einen interessanten Einblick in die Orange-Book-Entscheidung des BGH und vorausgegangener Rechtsprechung. Insbesondere widmete er sich der Frage, ob der BGH nunmehr den Umkehrschluss postuliere, dass der - mögliche - Kartellrechtseinwand letztlich den Schutzrechteinhaber zwinge, dem begehrenden Nutzer sogleich ein Angebot machen zu müssen, um dem Kartellrechtseinwand zu entgehen.

Während des Rahmenprogramms wurde in diesem Jahr das Wallraf-Richartz-Museum  besucht. Die dortige Führung stand unter dem Thema „Das Licht in der Malerei".