05.08.2009

KOM veröffentlicht Mitteilung zur Zukunft der Kfz-GVO

Da die geltenden Sondervorschriften nach der Gruppenfreistellungsverordnung für den Kraftfahrzeugsektor („Kfz-GVO") am 31. Mai 2010 auslaufen, hat die Europäische Kommission am 22. Juli 2009 eine Mitteilung und einen Folgenabschätzungsbericht zum zukünftigen wettbewerbsrechtlichen Rahmen für die Kfz-Branche veröffentlicht. Hierzu führt die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation durch. Stellungnahmen werden bis zum 25. September 2009 entgegengenommen.

Die Kommission unterscheidet zwischen dem Primärmarkt für den Verkauf von Neuwagen und dem Anschlussmarkt für Kundendienst und Reparatur. Die allgemeinen Regelungen der Vertikal-GVO - begleitet durch ergänzende Leitlinien für den Kfz-Sektor - sollen künftig auch auf den Kfz-Primärmarkt Anwendung finden. Da die Kommission auf dem Primärmarkt keine Anhaltspunkte für nennenswerte Wettbewerbsprobleme erkannt hat und um den Unternehmen Zeit für einen reibungslosen Übergang zu geben, sollen die Vorschriften der geltenden Kfz-GVO für den Primärmarkt aber zunächst um drei Jahre, bis zum 31. Mai 2013, verlängert werden.

Auf den Anschlussmärkten, auf denen der Wettbewerb im Vergleich zu den Primärmärkten nach Feststellung der Kommission aufgrund der Markenspezifik weniger stark ausgeprägt ist, sollen dagegen bereits ab dem 31. Mai 2010 die Vorschriften der allgemeinen Vertikal-GVO gelten. Zudem will die Kommission Leitlinien oder eine sektorspezifische Gruppenfreistellung erlassen, in der zentrale Aspekte des Anschlussmarktes, wie der Zugang unabhängiger Werkstätten zu technischen Informationen, Ersatzteilen und Vertragswerkstattnetzen, behandelt werden.