25.08.2009

KOM veröffentlicht Jahresbericht über die Wettbewerbspolitik 2008

EU
Kommission
Bericht zur Wettbewerbspolitik 2008

https://ec.europa.eu/competition/publications/annual_report/index.html

Die Europäische Kommission hat am 19.08.2009 ihren Bericht über die Wettbewerbspolitik 2008 veröffentlicht.

Im Berichtszeitraum wurden zahlreiche Reformen durch die Kommission erlassen. Es handelt sich dabei zum einen um stabilisierende Maßnahmen als Reaktion auf die Wirtschafts- und Finanzkrise, zum anderen um Regelungen, die eine effizientere Arbeitsweise der Kommission ermöglichen sollen.

Beihilfen

In Anbetracht der schwierigen wirtschaftlichen Entwicklung des Jahres 2008 hat die Kommission einen Leitfaden über die Anwendbarkeit des Art. 87 III b EG auf staatliche Beihilfen für Finanzinstitute erarbeitet. Eine Mitteilung zur Bankenrekapitalisierung und der Vorübergehende Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln sollen darüber hinaus die Kreditvergabe an die Realwirtschaft absichern. Insgesamt hat die Kommission rund 40 Entscheidungen zu Unterstützungsmaßnahmen für Banken und die Realwirtschaft erlassen.

Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans Staatliche Beihilfen hat die Kommission eine Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) verabschiedet. Mit dieser wird eine Reihe von Beihilfemaßnahmen bei Erfüllung der Voraussetzungen automatisch freigestellt, ohne dass es einer zusätzlichen Anmeldung bei der Kommission bedarf.

 Kartellbekämpfung

Im Jahr 2008 setzte die Kommission Geldbußen in Höhe von 2,271 Mrd. € gegen 34 Unternehmen in sieben Kartellentscheidungen durch. Die bislang höchste Geldbuße in Höhe von 1,3 Mrd. €  wurde hierbei in der Sache "Flachglas" verhängt.

Um Verwaltungsabläufe im Bereich der Kartellbekämpfung zu vereinfachen und folglich Arbeitskapazitäten freizusetzen, hat die Kommission ein Paket für Vergleichsverfahren ("Direct Settlement") eingeführt. Parteien können, nachdem sie Einblick in die Kommissionsakte hatten, die eigene Haftbarkeit einräumen und als Gegenleistung eine 10 %ige Minderung ihrer Geldbuße erhalten.

Des Weiteren verabschiedete die Kommission das Weißbuch "Schadensersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts", in dem sie Vorschläge zur Entschädigung von Kartellopfern vorlegt. Die vorgesehenen Entschädigungsmechanismen sollen eine abschreckende Wirkung auf potentielle Kartellanten entfalten und außerdem dem Verbraucherschutz dienen.

"Kartelle und Verbraucher" ist auch das Schwerpunktthema des Berichts. Die Kommission geht von einem Schaden in Höhe von geschätzten 7,6 Mrd. € aus, der den Verbrauchern durch die im Zeitraum 2005 - 2007 aufgedeckten Kartelle entstanden ist. Die Kommission misst Verbraucherangelegenheiten im Rahmen ihrer Wettbewerbspolitik höchste Bedeutung bei. 2008 wurde deshalb eine Verbindungsstelle für Verbraucherfragen in der GD Wettbewerb eingerichtet.

Missbrauchsbekämpfung

Mit ihrer Mitteilung zur Anwendung von Artikel 82 EG auf Fälle von Behinderungsmissbrauch durch marktbeherrschende Unternehmen will die Kommission die Transparenz und Vorhersehbarkeit ihrer Entscheidungen erhöhen. Die Mitteilung besteht aus einem allgemeinen Teil, in dem die Kommission die wichtigsten Grundsätze eines wirkungsorientierten Ansatzes für die Anwendung von Artikel 82 darstellt.  Anschließend wird dieser allgemeine analytische Rahmen auf die am häufigsten auftretenden Formen des Behinderungsmissbrauchs angewandt, wie Ausschließlichkeitsvereinbarungen, Rabatte, Bindung und Kopplung, Verdrängungspraktiken, Verweigerung der Lieferung und Kosten-Preis-Schere.

Wichtige Entscheidungen der Kommission sind insbesondere auf dem Gebiet des Energie- bzw. IT-Sektors gegen die Unternehmen E.ON sowie Microsoft ergangen. E.ON wurde von der Kommission verdächtigt, seine marktbeherrschende Stellung missbräuchlich dazu auszunutzen, Preise strategisch zu erhöhen und Dritte von Investitionen in den Strommarkt abzuhalten. Um die Bedenken der Kommission auszuräumen, schlug E.ON umfangreiche strukturelle Verpflichtungszusagen vor, welche von der Kommission für verbindlich erklärt wurden.

Microsoft wurde von der Kommission ein endgültiges Zwangsgeld in Höhe von 889 Mio. € auferlegt, weil das Unternehmen Verpflichtungen aus einer vorangegangenen Kommissionsentscheidung, vollständige und genaue Interoperabilitätsinformationen zu angemessenen Bedingungen bereitzustellen, nicht nachgekommen war. Microsoft ist damit das erste Unternehmen in der europäischen Wettbewerbspolitik, gegen das ein Zwangsgeld zur Durchsetzung einer Entscheidung verhängt wurde.

Fusionskontrolle

Die Kommission hat eine neue Mitteilung über Abhilfemaßnahmen angenommen, in der sie die jüngsten Entwicklungen in der Rechtsprechung kodifiziert hat. Die Mitteilung sieht strengere Informationsanforderungen für die beteiligten Unternehmen vor und verschärft die Anforderungen an den Umfang von Veräußerungen und die Geeignetheit von Erwerbern. Außerdem wird die Anwendung der Bestimmungen über vorab genehmigte Erwerber (Up-front buyer) und von Fix-it-first-Abhilfemaßnahmen erläutert.

Im Jahr 2008 wurden 347 Fusionsvorhaben bei der Kommission angemeldet. Die Kommission erließ 340 endgültige Entscheidungen, von denen sie 307 ohne Bedingungen in Phase I genehmigte. Die komplette Untersagung eines Vorhabens fand nicht statt.

Sektorale Entwicklungen

Die Kommission berichtet außerdem ausführlich über die Wettbewerbsentwicklungen in einzelnen sektoralen Bereichen wie Energie und Umwelt, Telekommunikation und Medien, Verkehr oder der pharmazeutischen Industrie.