21.08.2009

Großbritanniens Regierung lehnt generelles Sammelklageinstrument ab

UK
Private Rechtsverfolgung (Private Enforcement)
Sammelklagen

https://www.justice.gov.uk/about/docs/government-response-cjc-collective-actions.pdf

Die Regierung Großbritanniens hat am 20. Juli 2009 in einer förmlichen Antwort den Empfehlungen des Civil Justice Council (CJC) insofern eine Absage erteilt, als sie die Einführung von Schadenersatzklagen von Verbrauchern und kleinen Unternehmen mittels eines neuen kollektiven Rechtsinstruments (Sammelklage) ablehnt. Die Antwort ist besonders auch im Zusammenhang mit der derzeit europaweit geführten Diskussion um die Einführung von kollektiven Klageinstrumenten im Kartellrecht und im Verbraucherrecht interessant.

Das CJC ist eine beratende öffentliche Einrichtung, die 1997 unter dem Statut des „Civil Procedure Act" eingerichtet wurde und die Modernisierung des Zivilrechtssystems überwachen und koordinieren soll. Diese hatte im Dezember 2008 Empfehlungen zur Einführung von Sammelklagen veröffentlicht.

Die Regierung Großbritanniens ist nun der Ansicht, dass kollektive Klagemöglichkeiten nur sektorspezifisch und nicht generell erwogen werden sollten. Für ein neues generelles Sammelklageinstrument (generic collective action) bestehe keine Notwendigkeit. Im Hinblick auf „Opt-out"-Klagegestaltungen äußerte sich die Regierung, dass Mischformen von „Opt-In-„- und „Opt-out"- Gestaltungen realistischer seien als ein reines „Opt-out"-Modell, das allenfalls für einzelne Sektoren erwogen werden könnte. Jegliche Sammelklageinstrumente müssten zudem mit alternativen Streitbeilegungsmechanismen verbunden werden. Die Kostentragungsregeln nach dem „loser-pays" - Prinzip müssten in jedem Fall beibehalten werden, um unberechtigte Klagen abzuwehren.