31.03.2009

Europäische Kommission veröffentlicht Mitteilung über Maßnahmen zur Bewältigung der Krise in der europäischen Automobilindustrie

Am 25 Februar 2008 legte die EU-Kommission in einer Mitteilung zur Bewältigung der Krise in der europäischen Automobilindustrie dar, wie die EU die ihr zur Verfügung stehenden politischen Instrumente zur Unterstützung der Automobilindustrie einsetzen kann. Allerdings werden in der Mitteilung lediglich die bereits bestehenden Instrumente und Möglichkeiten beihilfenrechtlicher und nicht beihilfenrechtlicher Natur aufgelistet und beschrieben; einen neuen Aktionsradius enthält die Mitteilung - entgegen der Vermutung- nicht.

Als Gründe für die durch die Finanzkrise bedingte schwierige Situation der europäischen Automobilindustrie nennt die EU-Kommission in der Mitteilung drei wesentliche Ursachen:

Die EU-Kommission betont, dass die Bewältigung der Krise ist in erster Linie Sache der Automobilbranche selbst sei; die Branche müsse in erster Linie ihre strukturell bedingte mangelnde Produktivität und Kapazitätsauslastung so verbessern, dass sie langfristig wettbewerbsfähiger und nachhaltiger werde.

Beihilfen für die Automobilindustrie:

Neben den traditionellen beihilferechtlichen Instrumenten kämen möglicherweise auch die unternehmenseigenen Finanzierungsinstitute der Fahrzeughersteller und die im Rahmen der von der EU-Kommission für den Bankensektor verabschiedeten Programme in Betracht.

Wichtig sei vor allem der im Dezember 2008 angenommene (und am 25. Februar 2009 geringfügig angepasste) neue „Vorübergehende Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen", der allerdings für sämtliche Branchen gelte, aber auch von der Automobilindustrie genutzt werden könne. Dieser gebe den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Unternehmen mit Liquiditätsproblemen Beihilfen zu gewähren. Als typische, nach dieser Rahmenregelung genehmigte Instrumente können hier subventionierte Kredite und Bürgschaften sowie subventionierte Kredite für die Herstellung umweltfreundlicher Produkte, darunter auch Kraftfahrzeuge, angeführt werden. Zu beachten sei jedoch, dass diese Regelung nur für Unternehmen gelte, deren Schwierigkeiten nicht schon vor der gegenwärtigen Krise bestanden hätten.

In einem Anhang 2 listet die EU-Kommission noch einmal die „traditionellen" Rechtsinstrumente für staatliche Beihilfen auf (z.B. Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen), die den Mitgliedstaaten für die Unterstützung ihrer Industriebranchen zur Verfügung stünden und die auch gut geeignet seien, Forschung und Innovation, die ökologische Entwicklung und - wo erforderlich - die Umstrukturierung der Automobilindustrie zu fördern.