31.03.2009
Europäische Kommission legt Mitteilung zur Anpassung des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens vor
EU
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https://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/atf_de.pdf |
Bei der Anwendung des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens habe sich - so die EU-Kommission - nun gezeigt, dass weitere Klarstellungen erforderlich seien. Aus diesem Grund fügt sie u.a. einen Anhang zu den für den Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen geltenden Safe-Harbour-Prämien an (die jährlich zu zahlende Prämie für neue gewährte Garantien bei KMU können auf der Grundlage dieses Anhangs um bis zu 25 % und bei großen Unternehmen um bis zu 15 % ermäßigt werden). Die im Anhang festgelegten Prämien tragen dem Umfang der Besicherung Rechnung und verfeinern damit die Safe-Harbour-Bestimmungen der Mitteilung der EU-Kommission über Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften. Sie können auch dazu herangezogen werden, um bei Garantiemaßnahmen nach dem Gemeinschaftsrahmen das mit dem Gemeinsamen Markt vereinbare Beihilfeelement zu berechnen. Die in dieser Mitteilung enthaltenen Safe-Harbour-Prämien entsprechen grundsätzlich denjenigen in der Mitteilung der EU-Kommission über die Änderung der Methode zur Festsetzung der Referenz- und Abzinsungssätze festgelegten Margen abzüglich 20 Basispunkten; sie sind jedoch maximal so hoch wie die in den einzelnen Ratingkategorien festgelegten Safe-Harbour-Prämien der Mitteilung der EU-Kommission über Haftungsverpflichtungen und Bürgschaften.