24.04.2009

Europäische Kommission legt Frühjahrsausgabe des Beihilfenanzeigers zur Finanzkrise vor

Am 8. April 2009 legte die EU-Kommission die Frühjahrsausgabe des Beihilfenanzeigers vor, die diesmal als Sonderausgabe über staatliche Beihilfen in der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise ausgestaltet ist. Der Beihilfenanzeiger informiert zum einen über die staatlichen Beihilfemaßnahmen, die von den EU-Mitgliedstaaten ergriffen und von der Kommission bis zum 31. März 2009 geprüft wurden und zum anderen über die Maßnahmen der EU-Kommission, die für die nationalen Regelungen den Rahmen darstellen.

 

Maßnahmen der EU-Kommission:

Die EU-Kommission hat bereits im Oktober 2008 in einem ersten Schritt die„Mitteilung über die Anwendung der Vorschriften für staatliche Beihilfen auf Maßnahmen zur Stützung von Finanzinstituten im Kontext der derzeitigen globalen Finanzkrise" („Bankenmitteilung") veröffentlicht. Darin legte sie dar, wie die Mitgliedstaaten im Einklang mit den EU-Beihilfevorschriften den Finanzinstituten in der aktuellen Krise am besten beistehen und gleichzeitig übermäßige Wettbewerbsverzerrungen vermeiden können.

In einem zweiten Schritt hat die EU-Kommission Anfang Dezember 2008 ihre Mitteilung „Die Rekapitalisierung von Finanzinstituten in der derzeitigen Finanzkrise: Beschränkung der Hilfen auf das erforderliche Minimum und Vorkehrungen gegen unverhältnismäßige Wettbewerbsverzerrungen" („Rekapitalisierungsmitteilung") vorgelegt. Darin wurden eine Reihe von Kriterien und Schutzmechanismen für die Rekapitalisierung der Banken festgelegt, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, die Kreditversorgung der Wirtschaft zu sichern.

Zur Bereinigung der Bankenbilanzen durch Auslagerung der toxischen Aktiva und faulen Kredite erließ die EU-Kommission schließlich am 25. Februar 2009 die Mitteilung über die Behandlung wertgeminderter Aktiva im Bankensektor der Gemeinschaft („Mitteilung über die Behandlung wertgeminderter Aktiva"). In dieser Mitteilung führt die EU-Kommission im Einzelnen aus, welche Grundsätze bei Rettungsmaßnahmen für wertgeminderte Vermögenswerte zu beachten sind. In Betracht kommen insbesondere der Verkauf der betreffenden Vermögenswerte z.B. an sogenannte „Bad Banks" oder eine Absicherung durch den Mitgliedstaat. Die Bereinigung der Bankenbilanzen dürfte in vielen Fällen Umstrukturierungen erforderlich machen.

Angesichts des Ausmaßes der Krise und der Schwierigkeiten der Unternehmen bei der Kreditbeschaffung hat die EU-Kommission am 17. Dezember 2008 den Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise angenommen. Dieser vorübergehende Gemeinschaftsrahmen erweitert den Spielraum für die Mitgliedstaaten, Beihilfen zur Unterstützung der von der Kreditklemme betroffenen Unternehmen zu gewähren. Die Mitgliedstaaten können - zeitlich bis Ende 2010 befristet - Folgendes vorsehen: Pauschale Zuwendungen von bis zu 500 000 EUR je Unternehmen (so genannte Kleinbeihilfen), staatliche Kreditgarantien mit ermäßigten Prämien, Beihilfen in Form von Zinszuschüssen für Kredite jeder Art sowie subventionierte Kredite für die Herstellung „grüner Produkte". Auch ist eine vorübergehende Abweichung von den Risikokapitalleitlinien zulässig (erlaubt sind Risikokapitalbeihilfen bis zu 2,5 Millionen EUR pro KMU), und im Bereich der Exportkreditversicherungen können verfahrensrechtliche Vereinfachungen eingeführt werden.

 

Maßnahmen der Mitgliedstaaten:

Seit Veröffentlichung der Banken- und der Rekapitalisierungsmitteilung wurden von der EU-Kommission 23 nationale Regelungen zugunsten von Finanzinstitutionen genehmigt: 12 Garantieregelungen, fünf Rekapitalisierungsregelungen, fünf Regelungen, die verschiedene Arten von Maßnahmen beinhalten, und ein Fonds für die Übernahme von Finanzaktiva.

Laut der Sonderausgabe belaufen sich die bisher von der EU-Kommission zur Unterstützung der Finanzinstitute genehmigten Maßnahmen auf insgesamt 3000 Mrd. EUR. Es handelt sich hierbei um den von der EU-Kommission genehmigten Höchstbetrag für Garantieschirme (bis zu 2300 Mrd. EUR), Rekapitalisierungsmaßnahmen (knapp 300 Mrd. EUR) sowie Rettungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen zugunsten einzelner Banken und Finanzinstitute

(etwa 400 Mrd. EUR). Allerdings wird das tatsächliche staatliche Beihilfevolumen voraussichtlich erheblich geringer ausfallen, da das Beihilfeelement insbesondere bei staatlichen Garantien in der Regel nur einen Bruchteil der garantierten Beträge ausmacht.

 

Zugunsten der Realwirtschaft hat die EU-Kommission auf der Grundlage des „Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens" bislang 24 Maßnahmen genehmigt.