06.04.2009

Europäische Kommission legt Bericht über Funktionieren der Versicherungs-GVO vor

Am 24. März 2009 legte die EU-Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat ihren Bericht über das Funktionieren der Gruppenfreistellungsverordnung für die Versicherungswirtschaft (GVO) sowie ein begleitendes Arbeitspapier vor. Diesem Bericht war 2008 eine öffentliche Konsultation vorangegangen. Mit der noch bis zum 31. März 2010 geltenden GVO werden bestimmte Vereinbarungen zwischen  Versicherungsunternehmen von Art. 81 EG freigestellt. Unter die GVO fallen derzeit unter anderem Vereinbarungen über die Aufstellung von unverbindlichen Mustern allgemeiner Versicherungsbedingungen, der Austausch statistischer Informationen für die Risikoberechnung und die Bildung von Versicherungspools.

In ihrem Bericht vertritt die EU-Kommission die Auffassung, dass die Freistellung für zwei der vier in der Verordnung genannten Gruppen von Vereinbarungen verlängert werden könnte, nämlich für Vereinbarungen über gemeinsame Berechnungen, Tabellen und Studien sowie Vereinbarungen über Mit(rück)versicherungsgemeinschaften (Versicherungspools).

Vereinbarungen über gemeinsame Berechnungen, Tabellen und Studien

Nach Auffassung der EU-Kommission liegen gewichtige Gründe vor, die Zusammenarbeit in diesem Bereich zu schützen und zu vereinfachen; eine Aufgabe, die die derzeit geltende GVO gut erfülle. Außerdem solle vermieden werden, dass in dem Bereich eine wettbewerbsfördernde Zusammenarbeit zurückgehe. Es ist allerdings noch nicht entschieden, ob die Struktur der aktuellen Freistellungsregelung oder ihre Abfassung geändert wird oder ob die GVO in Teilen oder im Ganzen zu verlängern ist.

Vereinbarungen über Mit(rück)versicherungsgemeinschaften (Versicherungspools)

Die EU-Kommission ist der Ansicht, dass Versicherungspools eine Besonderheit des Versicherungssektors darstellen und dass ohne Verlängerung der GVO die Gefahr mangelnder Zusammenarbeit in diesem Bereich bestünde (auch wenn sie das Risiko als nicht sehr hoch einschätzt). Wird die Freistellung verlängert, so sollten die Abschnitte über Versicherungspools in maßgeblichen Teilen neu gefasst werden, um die Übereinstimmung mit anderen allgemeinen und sektorspezifischen Rechtsvorschriften sicherzustellen.

Allerdings seien weder Vereinbarungen über Muster allgemeiner Geschäftsbedingungen noch Vereinbarungen über Sicherheitsvorkehrungen eine Besonderheit der Versicherungswirtschaft und bedürften daher nicht unbedingt einer sektorspezifischen GVO. Denn allgemeine Geschäftsbedingungen würden auch in anderen Wirtschaftszweigen vereinbart, ohne dass eine GVO erforderlich wäre. Bei den Vereinbarungen über Sicherheitsvorkehrungen hat die EU-Kommission Bedenken im Hinblick auf den Wettbewerb und die Entwicklung des europäischen Binnenmarktes angemeldet. Denn offenbar fördere die GVO de facto die Verbreitung unterschiedlicher Industriestandards innerhalb der Gemeinschaft, wodurch die Freizügigkeit von Waren und Dienstleistungen behindert werde.

Zu allen Punkten findet am 2. Juni 2009 eine öffentliche Anhörung statt, bei der alle Interessengruppen Gelegenheit haben, ihren Standpunkt mündlich darzulegen. Nach der Anhörung wird die EU-Kommission entscheiden, ob die GVO ganz oder teilweise verlängert wird. Falls Teile der Gruppenfreistellungsverordnung verlängert werden, findet eine weitere Anhörung zum Verordnungsentwurf der Kommission statt. Falls die Kommission entscheidet, die Gruppenfreistellungsverordnung nicht zu verlängern, veröffentlicht sie vor Ende 2009 eine entsprechende Mitteilung.