04.02.2009
EU-Kommission veröffentlicht Grünbuch: Sammelklagen im Verbraucherrecht?
Kommission
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https://ec.europa.eu/consumers/redress_cons/greenpaper_de.pdf |
Bis zum 1. März 2009 nimmt die EU-Kommission noch Stellungnahmen zu ihrem im November 2008 veröffentlichten Grünbuch über kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren für Verbraucher entgegen. Zweck des Grünbuchs ist es, den aktuellen Stand der Rechtsbehelfsmechanismen zu bewerten, insbesondere in den Fällen, in denen zahlreiche Verbraucher vom selben Rechtsverstoß betroffen sein können, und Optionen für eine Schließung möglicher Lücken im Rechtsbehelfssystem in diesen Fällen aufzuzeigen. Das Grünbuch bettet sich ein in die verbraucherpolitische Strategie der EU-Kommission, den Binnenmarkt im Einzelhandel zu stärken, indem sie bis 2013 sicherstellt, dass Verbraucher und Einzelhändler grenzüberschreitend genauso sicher einkaufen können wie in ihrem Heimatland. Allerdings machten hohe Kosten und das Prozessrisiko es – so die EU-Kommission – für den Verbraucher nicht rentabel, Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten zu zahlen, deren Höhe die des Schadenersatzes übersteigen könnte. Außerdem seien die Verfahren komplex und langwierig, dass es nicht vorhersehbar sei, ob diese zu einem für den Verbraucher zufriedenstellendem Ergebnis führen würden. Die Verbraucher ließen sich daher in den meisten Fällen nicht auf ein Gerichtsverfahren gegen den jeweiligen Schädiger ein.
Optionen des Grünbuchs:
Das Grünbuch stellt vier Optionen zur Diskussion, die nach der Darstellung der Generaldirektion Verbraucherschutz der EU-Kommission auch untereinander kombiniert werden können. Die Optionen sind:
- Keine EU-Maßnahmen
- Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten
Zur Nutzung der in 13 Mitgliedstaaten vorhandenen kollektiven Rechtsschutzmechanismen (Verbandsklage, Gruppenklage, Musterklage) für alle EU-Verbraucher sollen die EU-Länder kooperieren. Soweit Mitgliedstaaten keine entsprechenden Instrumente zum kollektiven Rechtsschutz haben, sollen sie sie einführen.
- Kombination von Instrumenten
Rechtsverbindliche oder nicht verbindliche Instrumente sollen kombiniert werden. Genauer gesagt sollen Verfahren für geringfügige Forderungen auf "Massenforderungen" zugeschnitten, der Anwendungsbereich der Verordnung über Zusammenarbeit im Verbraucherschutz auf "innergemeinschaftliche Verstöße" ausgedehnt und Schlichtungsverfahren verbessert werden, indem man auch hier Massenforderungen einbezieht. Vor allem grenzüberschreitende Verfahren sollen ermöglicht werden. Hierzu könnte eine Empfehlung oder Richtlinie vorgelegt werden.
- Gerichtliche kollektive Rechtsdurchsetzungsverfahren
Mit einer verbindlichen oder nicht verbindlichen EU-Maßnahme soll sichergestellt werden, dass in allen Mitgliedstaaten ein kollektives Gerichtsverfahren existiert. Es sollen alle Ansprüche jedes Einzelnen im Wege der Verbands-, Gruppen- oder Musterklage angemessen befriedigt werden. Nicht-europäische Einflüsse mit Strafschadenersatz, Erfolgshonoraren und anderen Einflüssen sollen vermieden werden. Dies ist die klare Forderung nach einer kollektiven Sammelklage, die wohl auch nicht auf grenzüberschreitende Fälle beschränkt bleiben soll.
Nicht behandelt werden im vorliegenden Grünbuch kollektive Rechtsbehelfe für diejenigen, die durch Verstöße gegen das EG-Kartellrecht geschädigt wurden. Diesbezüglich hat die Generaldirektion Wettbewerb in ihrem Weißbuch eine Reihe spezifischer Maßnahmen vorgeschlagen, die gewährleisten sollen, dass sowohl Verbraucher als auch Unternehmen in allen EU-Mitgliedstaaten einen wirksamen Ersatz für Schäden infolge von Verstößen gegen das EG-Kartellrecht erhalten können.