27.07.2009
BKartA veröffentlicht Zwischenbericht zur Sektoruntersuchung auf den Kraftstoffmärkten
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https://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/download/pdf/2009-07-02%20Zwischenbericht_SU_Kraftstoffe.pdf |
Das Bundeskartellamt (BKartA) hat am 2. Juli 2009 seinen Zwischenbericht zu der im Mai 2008 begonnenen Sektoruntersuchung auf den Kraftstoffmärkten vorgelegt. Die Untersuchung war eingeleitet worden, um mögliche Wettbewerbsverzerrungen im Kraftstoffsektor aufzudecken und darauf gerichteten Beschwerden nachzugehen.
Der Zwischenbericht bezieht sich auf einen ersten vollendeten Abschnitt des Untersuchungsgangs, in dem die Marktstrukturen im Kraftstoffsektor untersucht und verschiedene Marktstufen und Märkte identifiziert und deren Funktionsweise analysiert werden. In einem (noch ausstehenden) zweiten Schritt (zweiten Abschnitt) soll untersucht werden, welche Bedeutung Flottenkartensystemen und Agentur- und Markenpartnerverträgen zukommt. Ein weiterer Schwerpunkt des nächsten Abschnitts der Sektoruntersuchung wird in der Untersuchung von Untereinstandspreisverkäufen und in der Ausarbeitung von ökonometrischen Studien zu den Kraftstoffpreisen liegen, sowie in einer Untersuchung der Rolle des Großhandels.
Die wesentlichen Ergebnisse des Zwischenberichts sind Folgende:
- Ein erhebliches Hindernis für mehr Wettbewerb im Kraftstoffsektor liegt in der hohen vertikalen und horizontalen Konzentration (vor allem die Unternehmen BP/Aral, ConocoPhilips/Jet, ExxonMobil/Esso, Shell und Totel verfügen gemeinsam über eine marktbeherrschende Stellung und sind über alle Stufen der Mineralölwirtschaft integrierte Gesellschaften, d.h. sie sind nicht nur im Einzelhandel, sondern auch auf den Beschaffungsmärkten und im Transportsektor tätig).
- Die Fusionskontrolle sollte im Kraftstoffsektor aufgrund der ausgeprägten oligopolistischen Marktstrukturen besonders restriktiv gehandhabt werden.
- Der Kraftstoffabsatz und die Preisgestaltung an Tankstellen sind sehr transparent und begünstigen Preissetzungsmuster, wie etwa höhere Preise zu Beginn der Reisezeit.
- Vereinzelt haben sich die Mineralölgesellschaften und ihre Pächter unzulässiger Marktinformationssysteme bedient. Das BKartA will dies zum Anlass nehmen, die Grenzen zwischen zulässiger Preisbeobachtung der Konkurrenz und kartellrechtlich verbotenem Informationsaustausch näher aufzuzeigen.
- Das BKartA wird künftig mit einem modifizierten Ansatz den Vorwürfen nachgehen, nach welchen die Preisgestaltung der integrierten Mineralölunternehmen bei der Belieferung von freien Tankstellenbetreibern mit Kraftstoffen kartellrechtlich beanstandet wird (hier stehen insbesondere höhere Preise bei der Belieferung von freien Tankstellenbetreibern als gegenüber dem Endverbraucher an den konzerneigenen Tankstellen in Rede).
Die Tank & Rast GmbH plant die Umstellung des seit vielen Jahrzehnten praktizierten Systems der Vergabe von Belieferungsrechten für Bundesautobahntankstellen anhand der Absatzquoten aus dem Straßengeschäft. Erstmals sollen die Belieferungsrechte ab 2013 in einem Auktionsverfahren an die Marktteilnehmer vergeben werden; den Prozess will das BKartA begleiten.