27.02.2008

Spanien führt Kronzeugenregelung ein

EU
Spanien
Kronzeugenprogramm

Vor fünf Monate (am 1. September 2007)  trat der "Ley de Defensa de la Competencia", eine durchgreifenden Reform des spanischen Wettbewerbssystems, in Kraft. Neben institutionellen Veränderungen wie der Zusammenlegung zweier Behörden zu einer einheitlichen Wettbewerbsbehörde, der Comisión Nacional de Defensa de la Competencia, und dem Wechsel zu einem System der Legalausnahme, sind in dem Reformpaket auch die Einführung einiger neuer Instrumente zur Kartellbekämpfung vorgesehen wie unter anderem die Einführung eines Kronzeugenprogramms. Nachdem Spanien eines der letzten europäischen Mitgliedsstaaten ohne ein solches Programm war, wurden nun am 20. Februar 2008 die vorläufigen Richtlinien für das angestrebte Kronzeugenprogramm veröffentlicht. Künftig wird es damit auch der spanischen Wettbewerbsbehörde möglich sein, Kronzeugen Straffreiheit oder Strafnachlass zu gewähren.

Das spanische Modell der Kronzeugenregelung basiert auf der von der Kommission 2006 veröffentlichten Kronzeugenmitteilung. Spanien wird in den nächsten Jahren sicherlich von den langjährigen Erfahrungen anderer Mitgliedsstaaten und der EU Kommission im Umgang mit Kronzeugenprogrammen profitieren können. Bereits seit den neunziger Jahren helfen Kronzeugenregelungen Wettbewerbsbehörden, Kartelle aufzudecken und effizienter zu ermitteln. Als wie wirkungsvoll sich jedoch das spanische Kronzeugenprogramm erweisen wird, wird sich noch zeigen müssen. Die Wirksamkeit von Kronzeugenregelungen hängt stets von der Höhe der zu befürchtenden Strafen ab. Bislang hat sich Spanien jedoch stets zurückhaltend mit der Verhängung hoher Strafen bei Kartellverstößen gezeigt. Insoweit könnte es einige Jahre dauern, bis das neue System seine volle Wirkungskraft entfalten kann.