20.10.2008

KOM veröffentlicht Konsultationsergebnisse zur Umfrage der GD Sanco zum kollektiven Rechtsschutz

EU
Kommission
Private Rechtsverfolgung
Sammelklagen

https://ec.europa.eu/consumers/redress_cons/docs/feedback_benchmark_en.pdf
Die EU-Kommission (Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz) hat nun eine Zusammenfassung und Auswertung der Ergebnisse („feedback statement“) zu ihrer Umfrage zum kollektiven Rechtsschutz („collective redress benchmarks“), insbesondere zur Einführung der Sammelklage, vorgelegt. Die Konsultation endete am 3. März 2008. Die Umfrage der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz ist im Verhältnis zu den Vorschlägen der GD Wettbewerb zur Stärkung von zivilrechtlichen Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts eine parallele, zeitlich nachgelagerte Initiative. Offen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt, ob diese parallelen Entwicklungen bis zu einem etwaigen Erlass von legislativen Maßnahmen voneinander losgelöst bleiben oder ob sie in einem horizontalen Instrument zusammengeführt werden.

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz hat 70 Stellungnahmen von Verbraucherorganisationen, aus der Industrie, von Rechtsanwendern und aus der Wissenschaft zu ihrer Umfrage erhalten. In ihrem Ergebnisbericht fasst die Generaldirektion die Ansichten dieser verschiedenen Gruppen zu jedem der zehn vorgeschlagenen Standards („Benchmarks“) zusammen, ohne jedoch nähere Differenzierungen innerhalb der einzelnen Gruppe zu treffen. Die Auswertung der Stellungnahmen bringt folgende (groben) Meinungsbilder zutage:

Verbraucherschutzorganisationen

Die Mehrheit der Verbraucherschutzorganisationen sei davon überzeugt, dass die Initiative der Kommission konstruktiv und nützlich sei. Aus ihrer Sicht könnten die von der Kommission vorgeschlagenen Standards dabei helfen, gut funktionierende Systeme in den Mitgliedstaaten zu identifizieren und ein europäisches System für Kollektivklagen zu etablieren.

Industrie/Wirtschaft

Die Industrievertreter wiesen generell darauf hin, dass die Kommission, bevor sie auf EU-Ebene tätig werden sollte, zunächst die Effizienz der bestehenden verschiedenen Verbraucherschutzinstrumente untersuchen soll. Da dieser Prozess – im Wege zweier Studien - noch im Gange sei, sei die Diskussion um gemeinsame und identifizierte Standards beim kollektiven Rechtsschutz verfrüht; auch würden die von der Kommission identifizierten Standards die Belange der Industrie nicht in genügendem Maße berücksichtigen. Industrievertreter seien im Allgemeinen der Ansicht, dass das Geltendmachen unberechtigter Klagen möglichst zu vermeiden sei; aus diesem Grund sei an den europäischen Kostentragungsregeln festzuhalten und Methoden alternativer Streitvermeidung sollten entwickelt und gefördert werden.

Rechtsanwender und Wissenschaft

Im Allgemeinen würden die Rechtsanwender – nach Ansicht der Kommission - die vorgeschlagenen Standards befürworten. Unklarheit sei jedoch, inwieweit sich die bestehenden kollektiven Rechtschutzinstrumente anhand der aufgezeigten Standards aufgrund deren allgemeiner Natur tatsächlich gut überprüfen ließen. Die Kommission wird daher aufgefordert, einige unbestimmte Rechtsbegriffe in den identifizierten Standards näher zu konkretisieren. Die Wissenschaft würde die Kommisionsinitiative gleichfalls befürworten. Als Rechtsgrundlage für ein mögliches europäisches kollektives Rechtschutzinstrument (Harmonisierungsrichtlinie) kämen aus Sicht der Wissenschaft entweder Artikel 95 oder Artikel 65 in Betracht.