28.07.2008

KOM veröffentlicht Bericht über die Wettbewerbspolitik 2007

Die EU-Kommission verabschiedete ihren Jahresbericht 2007 über die Wettbewerbspolitik  – Verbraucherschutz und Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Europas - am 1. Juli 2008, der die wettbewerbspolitischen Entwicklungen aus dem letzten Jahr umreißt. Be-schrieben werden die wichtigsten Änderungen an Wettbewerbsregeln und -politik sowie maßgebliche Durchsetzungsmaßnahmen. Darüber hinaus wird an konkreten Beispielen verdeutlicht, wie durch die wettbewerbspolitischen Instrumente zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit Europas und zum Schutz von Verbrauchern und Unternehmen vor wettbewerbswidrigem Verhalten beigetragen wird. Von den Entwicklungen in den Berei-chen Kartelle, Fusionskontrolle, Beihilfen und Zusammenarbeit der Wettbewerbsbehörde verdienen folgende Aspekte besondere Aufmerksamkeit:

Kartellbekämpfung:

Die EU-Kommission gibt, an bei der Bekämpfung von Hard-Core-Kartellen 2007 erfolg-reicher denn je gewesen zu sein. Dazu habe im Wesentlichen ihre Kronzeugenregelung beigetragen. Seit Verabschiedung der überarbeiteten Kronzeugenmitteilung im Jahr 2006 gingen bis Ende 2007 20 Anträge auf Erlass und 11 Anträge auf Ermäßigung der Geldbuße ein. Aufgrund der Kronzeugenregelung verurteilte die EU-Kommission 2007 u. a. ein gro-ßes Aufzugs- und Fahrtreppenkartell und ein Bierkartell in den Niederlanden. Im Fall des Aufzugskartells hat die EU-Kommission die bisher höchste Geldbuße in einer Kartellsache überhaupt (992 Mio. EUR) sowie die höchste Geldbuße gegen ein Unternehmen wegen eines Kartellverstoßes (447 Mio. EUR) verhängt. Insgesamt erließ die EU-Kommission acht endgültige Entscheidungen, in denen sie gegenüber 41 Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 3,334 Mrd. EUR verhängte (im Jahr 2006 hatte die Kommission sie-ben endgültige Entscheidungen erlassen, in denen gegen 41 Unternehmen Geldbußen in Höhe von insgesamt 1,846 Mrd. EUR verhängt worden waren).

Fusionskontrolle:

Die Zahl der bei der Kommission angemeldeten Fusionen stieg von 356 notifizierten Transaktionen im Jahr 2006 um 12 % auf den Rekordwert von 402 Vorhaben im Jahr 2007. Im Jahr 2007 erließ die Kommission insgesamt 396 endgültige Entscheidungen, durch die 368 Transaktionen in Phase I vorbehaltlos genehmigt wurden. Von diesen vorbehaltlosen Genehmigungen in Phase I wurden 238 (65 %) auf der Grundlage des vereinfachten Ver-fahrens ausgesprochen. Weitere 18 Transaktionen wurden in Phase I mit Auflagen geneh-migt. Zehn Entscheidungen wurden nach einer eingehenden Untersuchung (Phase II) erlas-sen. Fünf dieser Transaktionen wurden vorbehaltlos genehmigt, während die Genehmigung in vier Fällen mit Auflagen verbunden war. Eine Transaktion – ein horizontaler Zusam-menschluss im Zusammenhang mit der beabsichtigten Übernahme von Aer Lingus durch Ryanair – wurde verboten.

Beihilfen:

Die mit dem Aktionsplan Staatliche Beihilfen 2005 in Angriff genommene Reform der Re-geln für staatliche Beihilfen zeigt – so die EU-Kommission - erste Wirkungen. Zahlen vom Herbst 2007 belegen, dass die Mitgliedstaaten der Aufforderung des Europäischen Rates gefolgt seien und Beihilfen gezielter und größtenteils für Ziele von gemeinsamem Interesse in Bereichen wie regionale Entwicklung, FuE, KMU und Umweltschutz vergeben würden.

Netzwerk der Wettbewerbsbehörden (NWB):

Die EU-Kommission teilt mit, dass sie im Berichtszeitraum über etwa 140 neue Untersu-chungen unterrichtet worden sei, die von den nationalen Wettbewerbsbehörden eingeleitet wurden. Die Kommissionsdienststellen wurden entweder infolge von übermittelten Infor-mationen oder auf informelles Ersuchen in einer erheblichen Zahl von Fällen, die von den nationalen Wettbewerbsbehörden eingeleitet wurden, überprüfend oder beratend tätig. Bis-her hat die Kommission aber von der Möglichkeit, eine nationale Wettbewerbsbehörde durch die Einleitung eines Verfahrens von ihrer Zuständigkeit für einen bestimmten Fall zu entbinden, keinen Gebrauch gemacht.

Netzgebundene Branchen und Finanzdienstleistungen:

Finanzdienstleistungen, Telekommunikation, Gas und Elektrizität blieben in jeder Hinsicht zentrale Bereiche der wettbewerbspolitischen Maßnahmen. So ist die EU-Kommission zum Schutz von Verbrauchern und Händlern kartellrechtlich gegen wettbewerbswidrige Verhal-tensweisen im Bereich der Zahlungsdienste und Zahlungskarten vorgegangen. Kartellrecht-liche Geldbußen wurden auch im Breitbandsektor verhängt, und zwar wegen Missbrauchs einer beherrschenden Marktstellung und sich daraus ergebender überhöhter Preise. Ferner verbesserte die Kommission das Funktionieren des Gas- und des Elektrizitätsmarkts durch Anwendung der Artikel 81 und 82 des EG-Vertrags. Zusätzlich konnte in einem Fall kar-tellrechtlich dafür gesorgt werden, dass keine übertrieben großen Gasmengen mehr über Langzeitverträge geliefert werden.

Internationale Aspekte:

Es wird berichtet, dass sich die EU-Kommission weiterhin um eine Verbreitung der Wett-bewerbskultur über die Grenzen der EU hinaus bemüht, indem sie u. a. eine Führungsrolle in Foren wie dem International Competition Network (ICN) sowie bei bilateralen Abkom-men mit anderen Wettbewerbsbehörden und Freihandelsabkommen mit den wichtigsten Handelspartnern der EU anstrebe. So fand zum Beispiel 2007 ein reger Austausch über das neue Antimonopolgesetz zwischen den für Wettbewerb zuständigen Stellen der Kommissi-on und der chinesischen Regierung statt.