06.08.2008

KOM schreibt Studie zur Quantifizierung von Schäden im Kartellrecht aus

Am 23.7.2008 hat die EU-Kommission eine Ausschreibung für eine Studie zur Quantifizierung von Schäden veröffentlicht, die durch Wettbewerbsverletzungen verursacht werden (Ausschreibungsfrist:12.9.2008). Damit lässt die EU-Kommission bereits kurz nach Ende der Konsultationsfrist zu ihrem Weißbuch zu Schadenersatzklagen wegen Verletzung des EG-Wettbewerbsrechts erkennen, dass sie eine rasche Umsetzung der Vorschläge im Weißbuch anstrebt. Im Weißbuch hatte die Kommission bereits angekündigt, dass sie einen Rahmen für die Quantifizierung von Schäden im Kartellrecht vorsehen möchte. Die Studie soll die EU-Kommission darin unterstützen, diesen Rahmen im Wege praktischer Empfehlungen zu entwerfen. Dieser Rahmen zur Schadenquantifizierung soll insbesondere eine Orientierungshilfe für die Gerichte der Mitgliedstaaten sein, aber auch den Geschädigten selbst zu Gute kommen, die über keine spezielle Expertise verfügen, um die für die Schadensbezifferung notwendigen ökonomischen Analysen durchzuführen. Die EU-Kommission betont, dass der Rahmen kein verbindliches Instrument wäre, der das Ermessen der Gerichte in irgendeiner Form einschränken würde; ein solcher Rahmen sollte vielmehr den Gerichten ermöglichen, hinreichend informierte Entscheidungen zu erlassen, gerade in Fällen, die schwierige und spezifische ökonomische Analysen erfordern.

Inhalt der Studie soll es sein, mögliche Wege aufzuzeigen, die eine Identifizierung und Quantifizierung der in Rede stehenden Schäden erleichtern könnten. Neben der Identifizierung und Erklärung der dafür relevanten Parameter und anwendbarer ökonomischer Modelle sollte die Studie ebenfalls mögliche Vermutungsregelungen, Schätzungsgrundlagen und andere praktische Methoden zur Schadenquantifizierung aufführen. Sämtliche Schadenszenarien sollten in die Studie mit einbezogen werden, z. B. direkte, indirekte Schäden, Folgeschäden und Wohlfahrtsverluste; auch sei das Verhältnis zwischen Schaden und entstandenem Vorteil bei den Schädigern zu untersuchen. Bei den Möglichkeiten zur Schadenquantifizierung soll auch die Frage erörtert werden, wie bei Gruppen- und Verbandsklagen der Schaden zu quantifizieren sei und Schäden innerhalb einer Gruppe Geschädigter aufgeteilt werden könnten. Auch die Frage einer möglichen Verzinsung, insbesondere bei lang andauernden Wettbewerbsverlet-zungen, sollte erörtert werden. Darüber hinaus sollte die Studie, soweit möglich, zwischen verschiedenen Märkten und Warenerzeugnissen, sowie der Art der Wettbewerbsverletzung und den verschiedenen Kategorien von Geschädigten differenzieren und praktische Beispiele beinhalten.