02.05.2008

EU-Kommission prüft Verlängerung der Versicherungs-GVO

https://ec.europa.eu/comm/competition/sectors/financial_services/consultation_paper_17042008.pdf

Die zuletzt im Jahr 2003 verlängerte Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) im Versicherungssektor läuft im März 2010 aus. Die GVO nimmt bestimmte Absprachen zwischen Versicherungsunternehmen vom Kartellverbot aus, so z.B. die gemeinsame Festlegung unverbindlicher allgemeiner Versicherungsbedingungen, den Austausch von statistischen Daten zum Zwecke der Risikobewertung und die Bildung von Versicherungspools.

 Die EU-Kommission hat am 17. April 2008 eine Konsultation auf der Grundlage eines Konsultationspapiers zu der Frage eingeleitet, ob die GVO verlängert werden soll. Zusätzlich wird sie Fragebögen an ausgewählte Betroffene versenden. Im März 2009 wird die Kommission schließlich einen Bericht verfassen und eine Folgenabschätzung vornehmen. Im Falle einer Verlängerung der GVO wird sie eine Anhörung durchführen und, sofern die Kommission die GVO nicht fortführen wird, eine Mitteilung folgen lassen.

Bereits in ihrem Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung im Unternehmensversicherungsbereich kam die Kommission zu dem Schluss, dass bei der gegenwärtigen Entwicklung der Wettbewerbsverhältnisse zumindest auf den Märkten der Unternehmensversicherung keine zwingenden Gründe für eine Verlängerung der GVO bestehen.

 Neben einer Zusammenfassung der Kommentare, die im Rahmen der Sektoruntersuchung bei der Kommission eingegangen sind, und der Ergebnisse einer Befragung der nationalen Kartellbehörden zur GVO, gibt das Konsultationspapier auch die Erfahrungen der Kommission und der nationalen Wettbewerbsbehörden bei der Anwendung der GVO sowie die Fallpraxis der Kommission wieder. (Anmerkung: Die meisten Kommentare, die zur Sektoruntersuchung eingegangen waren, darunter vor allem von Versicherungen selbst, von Versicherungsmaklern, von Versicherungsverbänden und nationalen Wettbewerbsbehörden, sprachen sich indes für eine Beibehaltung der GVO aus). Darüber hinaus setzt sich das Papier ebenfalls mit den einzelnen Ausnahmen, die in der GVO festgelegt werden, auseinander. Zuletzt formuliert die Kommission einige allgemeine Fragen sowie spezifische Fragen zu den einzelnen Freistellungskategorien, insbesondere zu Folgenden:

-   Gemeinsame Berechnungen und gegenseitig abgestimmte Tabellen und Studien
-   Entwicklung allgemeiner Versicherungsbedingungen und Modelle
-   Gemeinsame Deckung bestimmter Arten von Risiken (z.B. Versicherungspools)
-   Prüfung und Anerkennung von Sicherheitsvorkehrungen.
 Untersucht werden soll außerdem, ob ein Auslaufen der GVO den Arbeitsaufwand für die Kartellbehörden erhöhen und die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts erschweren würde.

 Insbesondere erhofft sich die Kommission, während des Konsultationsprozesses, der noch bis zum 17. Juli läuft, Antworten zu folgenden Fragen zu erhalten:

-   Inwieweit wird von der GVO Gebrauch gemacht, von wem und warum?
-   Gibt es bestimmte Geschäftsrisiken oder sonstige Faktoren, die dem Sektor im Vergleich zu anderen Sektoren (die ohne GVO auskommen müssen) eine Sonderstellung verleihen?
-   Wirkt sich die GVO nachteilig auf den Wettbewerb und damit zu Lasten der Verbraucher aus, z.B. in Form höherer Preise oder eines reduzierten Angebots an bestimmten Versicherungsprodukten?