07.07.2008

EU-Kommission nimmt Regelung für kleine Unternehmen (Small Business Act) an und mahnt erhöhte Vergabe von Beihilfen an KMU an

Die bereits Ende Januar von der EU-Kommission für Mitte des Jahres angekündigte Vorlage eines „Small Business Act for Europe“ (SBA), einer europäischen Regelung für kleine Unternehmen, ist nun am 25. Juni 2008 vorgestellt worden. Zuvor hatte die EU-Kommission eine Konsultation bis Ende März durchgeführt, worauf bei der Kommission mehr als 500 Rückmeldungen und Positionspapiere eingingen.
 
Mit dem SBA soll sicher gestellt werden, dass die Interessen der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an zentraler Stelle bei der Entscheidungsfindung in der EU berücksichtigt und konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Wachstumspotenzials von KMU ergriffen werden. Der SBA basiert auf der Überzeugung, dass Unternehmergeist und einzelne Unternehmer stärker gesellschaftlich anerkannt und gefördert werden sollten, da sie das Rückgrat der Gesellschaft ausmachen. Mittelstandsfreundlich zu sein sollte eine allgemein anerkannte politische Grundüberzeugung werden. Um dies zu erreichen, soll das Prinzip „Vorrang für den Mittelstand“ („Think small first“) in der politischen Entscheidungsfindung und bei der Unterstützung der KMU in ihrem Wachstumsprozess verankert werden. Der SBA schlägt eine „Partnerschaft“ zwischen der EU und den Mitgliedsstaaten vor. Er vereint dabei eine Reihe von Grundsätzen für die Mittelstandspolitik mit konkreten Maßnahmen (darunter vier legislative Vorschläge), um diese Grundsätze in die praktische Politik zu übertragen.

Im Einzelnen werden im SBA 10 Grundsätze aufgestellt, die recht allgemeiner und programmatischer Natur sind:

1)    Es soll ein Umfeld geschaffen werden, in dem sich Unternehmer und Familienunternehmen gut entwickeln können und Unternehmergeist belohnt wird.
 
2)    Es soll sichergestellt werden, dass ehrliche Unternehmer, die bankrott waren, rasch eine zweite Chance erhalten.

3)    Regelungswerke sollen das „Think Small First“-Prinzip („Vorrang für den Mittelstand“) beherzigen.

4)    Die öffentliche Verwaltung soll für die Belange der KMU sensibilisiert werden.

5)    Politische Mechanismen sollen auf die Bedürfnisse der KMU zugeschnitten werden: Die Beteiligung von KMU bei öffentlichen Ausschreibungen soll erleichtert werden, und

KMU sollen mögliche Beihilfen besser ausschöpfen.


6)    Der Zugang von KMU zu Finanzierung soll erleichtert werden, und es soll ein rechtliches und tatsächliches Umfeld geschaffen werden, das die Zahlungsmoral (insbesondere

rechtzeitige Zahlungen) bei kommerziellen Transaktionen begünstigt.


7)    KMU sollen dabei unterstützt werden, in höherem Maße von den Möglichkeiten des Binnenmarktes zu profitieren.

8)    Die Weiterentwicklung der besonderen Fähigkeiten, die die KMU auszeichnen, soll gefördert werden.

9)    KMU sollen ermächtigt werden, die durch die Umwelt gestellten Herausforderungen in Chancen zu verwandeln.

10)  KMU sollen ermutigt und unterstützt werden, vom Wachstum der Märkte zu profitieren.

Fokus Beihilfen:

Der SBA enthält zunächst eine kurze Ankündigung der für Anfang Juli erwarteten allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGGVO) und ihrer Wirkweise. In dem Zusammenhang weist die EU-Kommission darauf hin, dass die Beihilfeintensitäten für KMU in der AGGVO deutlich angehoben würden, und weitere Freistellungen, in Bereichen, die nicht zuvor von Gruppenfreistellungsverordnungen umfasst waren, vorgesehen würden.

Darüber fordert die EU-Kommission die Mitgliedstaaten auf, von den vorhandenen Möglichkeiten für KMU (auf der Grundlage bestehender Beihilferegelungen), Förderungen zu erhalten, mehr Gebrauch zu machen. Teilweise sei für die fehlende Ausschöpfung der Beihilfeninstrumente für KMU eine Unkenntnis auf der Ebene der Mitgliedstaaten verantwortlich. Hinzu komme, dass die Verfahren oft immer noch zu langwierig und für KMU zu kompliziert seien. Auch verfügten KMU selbst oft nicht über ausreichende Informationen, welche Förderungen sie konkret in Anspruch nehmen könnten. Aus diesem Grund plant die EU-Kommission auch, ein Vademecum für Beihilfen an KMU zu veröffentlichen, um über sämtliche Förderungsmöglichkeiten aufzuklären.