06.08.2008

China: Erstes Kartellrecht („Antimonopoly Law“) tritt in Kraft

Am 1. August 2008 ist in China das erste Kartellgesetz („Antimonopoly Law“) in Kraft getreten, das 14 Jahre in Vorbereitung war. Mit 57 Artikeln ist mit dem Gesetz zum ersten Mal für China ein umfassender Katalog wettbewerbsrechtlicher Regelungen aufgestellt worden. Vom Wortlaut des Gesetzes und inhaltlich ist ein starker Bezug zum europäischen Kartellrecht zu erkennen. Die Kapitel 2 (Verbot von Monopolabsprachen) und 3 (Untersagung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung) weisen Parallelen zu den Artikeln 81 und 82 EG-Vertrag auf. Kapitel 4 enthält Regeln zur Zusammenschlusskontrolle. Da weite Teile der chinesischen Wirtschaft von Staatsunternehmen beherrscht werden, kommt Kapitel 5, das die Wettbewerbsbehinderung durch den Missbrauch öffentlicher Gewalt behandelt, besondere Bedeutung zu. In dem Zusammenhang sieht Artikel 7 einen besonderen staatlichen Schutz für die Industriebereiche vor, die als unerlässlich für die chinesische Wirtschaft oder nationale Sicherheit angesehen werden. Bei Fusionen oder Übernahmen von chinesischen Unternehmen durch ausländische Investoren kann der Staat neben der Prüfung der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch eine Prüfung der nationalen Sicherheitsvorschriften durchführen, wenn die Möglichkeit besteht, dass die nationale Sicherheit Chinas durch die Übernahme betroffen ist. Die Voraussetzungen für diese Eingriffsbefugnis werden indes nicht näher erläutert.

Das chinesische Kartellgesetz wird schon jetzt als ein Meilenstein und als eines der wichtigsten Gesetze angesehen, die die VR China verabschiedet hat. Aus der westlichen Hemisphäre wurde jedoch auch schon einige Kritik laut. So bleibt abzuwarten, ob und wie die noch in Planung befindlichen Umsetzungsrichtlinien den durch den Wortlaut eröffneten recht weiten Anwendungsspielraum wieder eingrenzen werden. Ebenfalls ist noch offen, wie die Behörden - Antimonopolkommission und Regierungsbehörden mit entsprechenden Funktionen - die einzelnen Konzepte des Kartellgesetzes umsetzen werden und ob sie sich an der Praxis und Auslegung der europäischen Wettbewerbsbehörden orientieren werden. Insbesondere bei der Zusammenschlusskontrolle herrscht erhebliche Unsicherheit vor, da der Zusammenschluss von rein ausländischen Unternehmen – zumindest theoretisch – von den chinesischen Behörden untersagt werden könnte, sofern sie bestimmte Umsatzschwellen in der VR China überschreiten. Hier besteht anscheinend die Sorge, dass bei der Zusammenschlusskontrolle industriepolitische Motive dominieren könnten.