14.05.2008

Bericht des EP Binnenmarktausschusses zur verbraucherpolitischen Strategie der EU

Europa
Europäisches Parlament
Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
Kollektiver Rechtsschutz/Sammelklage

https://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+REPORT+A6-2008-0155+0+DOC+WORD+V0//DE&language=DE

Am 16. April 2008 hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (Berichterstatter: Lasse Lehtinen, Mitglied der SPE/FI) seinen Initiativbericht zur verbraucherpolitischen Strategie der EU (2007 -2013) vorgelegt. Dieser kommentiert die Mitteilung der EU-Kommission „Verbraucherpolitische Strategie der EU (2007-2013) – Stärkung der Verbraucher – Verbesserung des Verbraucherwohls – wirksamer Verbraucherschutz“ aus dem Jahr 2007 und bereitet die Entschließung des Europäischen Parlaments zu dieser Mitteilung vor.

Die verbraucherpolitische Strategie der EU-Kommission umfasst ein Paket von über 20 legislativen und nichtlegislativen Maßnahmen, die vor allem die Förderung des Einzelhandels im Binnenmarkt vorsehen, damit die Verbraucher innerhalb der gesamte EU bei gleichem Schutzniveau einkaufen und von günstigeren Preisen und höherer Qualität profitieren können. Ziel der Kommission ist es, den ungehinderten grenzüberschreitenden Einkauf für Verbraucher zu fördern.

Zu den fünf Prioritäten der Strategie gehören das Grünbuch zum Verbraucheracquis, ein nachhaltiges Monitoring bezüglich der Systeme zur alternativen Beilegung von Rechtsstreitigkeiten einschließlich der Prüfung der Möglichkeit von Verbraucher-Sammelklagen, die Themenkomplexe Produktsicherheit und Marktüberwachung, eine stärkere Einbeziehung der EU-Verbraucherpolitik in andere EU-Politikbereiche sowie umfassende Informationskampagnen.

Der Bericht des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz spricht sich für weitere Untersuchungen bestehender Sammelklagearten weltweit aus. Die noch im Entwurf enthaltene direkte Forderung zur Einführung der Sammelklage in Europa findet sich im Bericht nicht mehr.

Der Ausschuss fordert von der EU-Kommission konkret: 

„im Hinblick auf grenzüberschreitende Verfahren und mögliche Systeme von Sammelklagen sollten umfassende Untersuchungen über die Systeme von Sammelklagen durchgeführt werden; dabei sollte man sich auf weltweite Erfahrungen stützen und den bekundeten Besorgnissen über die Auswüchse und Mängel des Modells der Vereinigten Staaten und über das mögliche Fehlen einer Rechtsgrundlage für ein solches Instrument auf der Ebene der EU besonders Rechnung tragen“ (Ziff. 40 des Berichts).

Zwar hält der Ausschuss ein europaweites System des kollektiven Rechtsschutzes für unerlässlich. So sollte es in jedem Fall eine Möglichkeit des Einsatzes von gerichtlichen Mitteln für den geschädigten Verbraucher geben.

Allerdings positioniert sich der Ausschuss ganz klar gegen das aus seiner Sicht unbefriedigende US-System von Sammelklagen, aus dem Lehren gezogen werden müssten. Es solle nicht zur Grundlage für ein mögliches europäisches System werden. Auch sollte der kollektive Rechtsschutz den Verbrauchern keine neuen Rechte an die Hand geben, sondern ihnen lediglich dabei helfen, ihre bestehenden Rechte umfassend geltend zu machen. Eine Klage sollte immer mit dem tatsächlich eingetretenen Schaden verknüpft sein, womit der Ausschuss dem Modell des Strafschadenersatzes eine Absage erteilt.

Die Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse für Wirtschaft und Währung (vom 1. Februar 2008), für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (vom 31. Januar 2008 und des Rechtsausschusses (31. März 2008) sind dem Bericht angehängt. Die oben zitierte Passage zur weiteren Prüfung von Sammelklagesystemen und der Warnung vor us-amerikanischen Auswüchsen ist aus der Stellungnahme des Rechtsausschusses übernommen worden.