21.04.2008

7. Konferenz des International Competition Network vom 14. bis 16. April 2008 in Kyoto, Japan

International Competition Network
Jahreskonferenz

https://www.internationalcompetitionnetwork.org/

An der Konferenz nahmen im diesen Jahr rund 500 Delegierte von etwa 70 Wettbewerbsbehörden teil. Da die ICN keine feste Organisation aufweist, werden zwischen den einzelnen Konferenzen Arbeitsgruppen tätig, die bei den jährlichen Zusammenkünften ihre Ergebnisse präsentieren. Arbeitsgruppen sind in den Bereichen Fusionskontrolle ("Merger Working Group"), Kartellverfolgung ("Cartel Working Group"), Missbrauch marktbeherrschender Stellungen ("Unilateral Conduct Working Group") und der Behördenpraxis ("Competiton Policy Implementation Working Group") tätig. Die von den Arbeitsgruppen für die 7. ICN-Konferenz zusammengestellten Materialien sind unter folgendem Link einsehbar (https://www.icn-kyoto.org/documents/index.html).

Während der jährlichen Konferenz des International Competition Network wird jeweils über die von den Arbeitsgruppen ausgearbeitete Empfehlungen entschieden. Werden die Empfehlungen angenommen, so dienen sie künftig als Vorbilder, Maßstäbe und Richtlinien, an denen sich die nationalen Gesetzgeber und Wettbewerbsbehörden orientieren können. Da derartig beschlossene Empfehlungen Aufschluss darüber geben, welche Tendenzen im Kreis der Wettbewerbsbehörden an Einfluss gewinnen, sind die Ergebnisse der ICN-Konferenzen gerade auch für die Wirtschaft von Interesse. Wichtige Beschlüsse sind in diesem Jahr sowohl im Bereich des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen als auch der Fusionskontrolle getroffen worden.

Basierend auf den Vorschlägen der  "Unilateral Conduct Working Group" (UCWG), die im Jahre 2006 gegründet wurde und in Zusammenarbeit von der Federal Trade Commission (FTC) und dem Bundeskartellamt geleitet wird, wurden Empfehlungen zur Bestimmung der Marktmacht verabschiedet. Die "Unilateral Conduct Working Group" hatte in ihrem Bericht festgestellt, dass zwar zahlreiche nationale Wettbewerbsbehörden den Begriff der Marktmacht unterschiedlich definieren, dennoch aber weitestgehend die Ansicht vorherrsche, dass Marktanteile allein nicht zur Beurteilung von Marktmacht ausreichen können. Auf dieser Grundlage konnte deshalb Einigung darüber erreicht werden, dass Marktanteile zwar als ein hilfreicher Ansatzpunkt bei der Beurteilung von Marktmacht anzusehen seien, daneben jedoch im Rahmen einer umfassenden ökonomischen Analyse auch anderen Faktoren, die Einfluss auf die Wettbewerbssituation haben, Rechnung zu tragen seien. Was die Kalkulation von Marktanteilen betrifft, so wurde sich darauf verständigt, diese allein auf nachprüfbare Daten zu stützen und Veränderungen in den Marktgegebenheiten Rechnung zu tragen.

Anknüpfend an die Arbeit der "Merger Working Group" wurden ebenfalls Empfehlungen im Bereich des Fusionsrechts beschlossen. Es wurde sich darauf verständigt, dass fusionsrechtliche Vorhaben nur dann untersagt werden sollen, wenn von ihnen eine signifikante Gefährdung des Wettbewerbs ausgehe. Bei der Bestimmung dessen sei jedoch eine rein schematische Vorgehensweise zu vermeiden. Vielmehr gelte es jeweils die besonderen Umstände im Einzelfall auszuwerten. Marktanteile seien im Rahmen einer solchen Untersuchung ein hilfreicher Augangspunkt, jedoch sei auch anderen Faktoren gebührend Rechnung zu tragen. Zudem wurde auf die Wichtigkeit der Transparenz hingewiesen. Unternehmen müssten abschätzen können, inwieweit ihr Zusammenschlussvorhaben fusionsrechtlich problematisch sei. Insoweit sei darauf zu achten, dass fusionsrechtliche Vorschriften als auch Leitlinien klare Orientierungsmaßstäbe lieferten.

Von Interesse war auch der Bericht der "Cartel Working Group". Die Arbeitsgemeinschaft präsentierte in Kyoto einen Beitrag, in dem unter anderem die Vor- und Nachteile von "Settlement agreements" diskutiert wurden. Die "Competition Policy Implementation Group" stellte eine Untersuchung vor, in der analysiert wurde, wie die Arbeit von Wettbewerbsbehörden möglichst effizient gestaltet werden könne, als auch machte sie Vorschläge zum verbesserten Erfahrungsaustausch zwischen einzelnen nationalen Wettbewerbsbehörden.