21.01.2008

50. Sondergutachten der Monopolkommission:

Deutschland
Monopolkommission
Sondergutachten
Telekommunikation

Am 18. Dezember hat die Monopolkommission ihr mittlerweile 50. Sondergutachten in Bonn vorgestellt. Gemäß § 121 Abs.2 TKG legt die Monopolkommission alle zwei Jahre ein Gutachten zur Wettbewerbslage im Telekommunikationsmarkt vor. Das aktuelle Gutachten, unter dem Titel "Wettbewerbsentwicklung bei der Telekommunikation 2007: Wendepunkt der Regulierung" enthält folgende wichtige Aussagen:

- Regulierung bei Verbindungsmärkten im Festnetz nicht mehr notwendig: Besondere Bedeutung ist der Feststellung der Monopolkommission beizumessen, "dass die Märkte für Verbindungsleistungen im Festnetz nachhaltig wettbewerbsorientiert sind und in das allgemeine Wettbewerbsrecht überführt werden können". Ein entscheidendes Kennzeichen für den "Wendepunkt der Regulierung" in diesem Bereich sieht die Monopolkommission vor allem darin, dass die Wettbewerber auf dem umsatz- und mengenmäßig rückläufigen Märkten weiterhin an Marktanteilen gewinnen und der Substitutionswettbewerb durch Mobilfunk, Kabelnetz- und Internettelefonie zunehme. Mit einer Remonopolisierung sei aufgrund dieser Wettbewerbsentwicklung nicht mehr zu rechnen. Damit beurteilt die Monopolkommission die Wettbewerbslage der Verbindungsmärkte im Festnetz weitaus positiver als bislang angenommen wurde.

- Weiterhin Bedarf für Regulierung bei Teilnehmeranschlüssen und den meisten Vorleistungen: Anders beurteilt die Monopolkommission jedoch den Regulierungsbedarf in Bezug auf Teilnehmeranschlüsse und bei den meisten Vorleistungen. Im Bereich der Teilnehmeranschlüsse hält die Monopolkommission insbesondere aufgrund des sehr hohen Marktanteils der Telekom AG ( 80 Prozent) und der Tatsache, dass noch immer zwei Drittel der Haushalte wegen der nicht erschlossenen Hausverteiler nicht die Möglichkeit hätten, den Anbieter zu wechseln, weiterhin eine Regulierung für erforderlich. Sektorspezifischer Regulierungsbedarf besteht nach Ansicht der Monopolkommission auch in Bezug auf die meisten Vorleistungen. Gerade bei der Entregulierung für alternative Anschlussvorleistungen sei auf Regulierungskonsistenz zu achten.

- Kritische Bewertung der geplanten Vorschläge der Kommission zur Überarbeitung des Rechtsrahmens für den Telkommunikationsmarkt: Die Monopolkommission beurteilt die geplanten Vorschläge der Europäischen Kommission zur Überarbeitung des Rechtsrahmens für den Telekommunikationsmarkt kritisch. Insbesondere das geplante Vetorecht der Kommission bei Regulierungsmaßnahmen sei abzulehnen, da es die Flexibilität der nationalen Behörden in Frage stelle. Auch für die Einführung einer europäischen Regulierungsbehörde sieht die Monopolkommission keine Notwendigkeit. Wenigstens in den "etablierten Mitgliedsstaaten" würden nationale Ex- Monopolisten gegenwärtig, das heißt zehn Jahre nach Marktöffnung, nicht mehr bevorzugt behandelt. Damit entfalle aber das Hauptargument für die Schaffung einer zentralisierten Regulierungsbehörde. Ähnlich beurteilt die Monopolkommission die Einführung einer funktionalen Separierung als zusätzliches Instrument einer Regulierung. Auch dieses sei zehn Jahre nach der Marktöffnung und damit in einem fortgeschrittenen Stadium der Wettbewerbsentwicklung nicht mehr sinnvoll.

Mit bemerkenswerter Deutlichkeit stellt die Monopolkommission folglich in ihrem Sondergutachten dar, dass aus ihrer Sicht wesentliche Bereiche regulierter Märkte nunmehr in das allgemeine Wettbewrbsrecht zu entlassen sind.