17.09.2007
Gericht erster Instanz fällt lang erwartetes Urteil im Microsoft Fall
EU
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Durch das Urteil des Europäischen Gerichts erster Instanz wurde der Kommission nun in drei entscheidenden Punkten Recht gegeben. Das Gericht stimmt darin überein, dass Microsoft ihre marktbeherrschende Stellung sowohl dadurch missbraucht habe, dass sie ihren Konkurrenten nicht die nötigen Schnittstelleninformationen zur Verfügung gestellt habe, ohne die eine Verknüpfung ihrer Programme zum Betriebssystem Windows nicht möglich war, als auch dadurch, dass Microsoft in ihr Betriebssystem den Media Player integriert habe und keine Version ohne dieses Multimedia-Abspielprogramm anbot. Schließlich hat das Europäische Gericht erster Instanz überraschender Weise auch die Geldbuße in der Rekordhöhe von 497 Mio. Euro aufrecht gehalten. Die Entscheidung der Europäischen Kommission wurde letztlich nur in einem Punkt für nichtig erklärt. Das Gericht befand, dass die Forderung der Kommission, für die Überwachung der wettbewerblichen Auflagen müsse ein unabhängiger Beauftragter berufen werden, dessen Kosten von Microsoft zu tragen sein, einer Rechtsgrundlage entbehre. Da das Urteil des Gerichts erster Instanz die Entscheidung der Kommission jedoch in ihren essentiellen Aussagen bestätigt, ist das Urteil insgesamt als ein großer Erfolg für die Kommission zu werten. Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes begrüßte deshalb ausdrücklich die Entscheidung des Gerichts und hob hervor: "That decision set an important precedent in terms of the obligations of dominant companies to allow competition, in particular in high tech industries."