16.10.2007

Gericht erster Instanz bekräftigt Unschuldsvermutung in wettbewerbsrechtlichen Verfahren

EU
Gericht erster Instanz
Wettbewerbsrechtliche Verfahren
Unschuldsvermutung

https://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de

Mit seiner Entscheidung (T-474/04) vom 12.10.2007 hat das Gericht erster Instanz die Geltung der Unschuldsvermutung in wettbewerbsrechtlichen Verfahren bekräftigt. Die Luxemburger Richter entschieden, dass die Europäische Kommission keine Feststellung oder Anspielungen auf die Verantwortlichkeit eines bestimmten Wettbewerbsverstoßes treffen darf, wenn sich das betroffene Unternehmen gegen diese Vorwürfe nicht wehren könne. Insoweit griff das Gericht erster Instanz eine Entscheidung der Kommission aus dem Jahre 2003 an, in der fünf Unternehmen kartellrechtliche Verstöße vorgeworfen wurden und Geldbußen verhängt wurden. Ansprüche gegen das deutsche Unternehmen Pergan sah die Kommission in diesem Verfahren als verjährt an. Dennoch erwähnte sie die Beteiligung des Unternehmens in der Begründung der Entscheidung. Pergan bestritt die Vorwürfe und versuchte erfolglos eine Streichung der entsprechenden Passagen durch die Kommission zu erreichen. Erst das Gericht erster Instanz unterstützte das Verlangen des Unternehmens Pergan. So entschied es, dass es nicht mit der Unschuldsvermutung vereinbar sei, ausdrückliche Feststellungen oder Anspielungen auf die Verantwortlichkeit eines Unternehmens zu treffen, wenn diesem gegen die kartellrechtliche Beurteilung der Kommission kein Rechtsbehelf zustehe. Damit hat das Gericht erster Instanz den Grundsatz der Unschuldsvermutung, so wie er in Art. 48 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union steht, eine entscheidende Bedeutung im Rahmen wettbewerbsrechtlicher Verfahren beigemessen.