10.12.2007

EU-Kommission veröffentlicht Mitteilung zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

EU
Kommission
Daseinsvorsorge – Dienstleistungen von allgemeinem Interesse

https://ec.europa.eu/services_general_interest/index_en.htm

Am 20 November 2007 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung „Dienstleistungen von allgemeinem Interesse unter Einschluss von Sozialdienstleistungen: Europas neues Engagement“ veröffentlicht, die sich an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen richtet. Die Mitteilung begleitet den Abschlussbericht der Kommission über die Überprüfung des Binnenmarktes. Die Kommission zieht darin eine Bilanz der Fortschritte, die seit der Veröffentlichung des Weißbuchs zu Dienstleistungen im allgemeinen Interesse im Jahr 2004 erzielt wurden. Gleichzeitig erfolgt eine Prüfung mit Blick auf die entsprechenden Bestimmungen des neuen Reformvertrags, der in einem Zusatzprotokoll Aussagen über die Dienste im allgemeinen Interesse enthält. Außerdem stützt sie sich auf die öffentliche Konsultation über Sozialdienstleistungen, die 2006 begonnen wurde.

In der Mitteilung legt die Kommission Wert auf die Feststellung, dass die Mitgliedstaaten und die Kommission eine gemeinsame Verantwortung für die Dienste von allgemeinem Interesse innehaben und die EU die Aufgabe hat, die Grundsätze und Bedingungen für die Erbringung dieser Dienstleistungen mitzugestalten.

Der Bestrebung, Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse voneinander generell abzugrenzen und zu definieren, erteilt die Kommission eine Absage, indem sie darauf hinweist, dass eine einzige Dienstleistung sowohl wirtschaftlicher als auch nichtwirtschaftlicher Art sein könne und daher – wie bisher auch - stets auf den Einzelfall abzustellen sei. Nach Ansicht der Kommission seien sogar die überwiegende Mehrheit der Dienstleistungen (abgesehen von den Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Ausübung öffentlicher Gewalt) als "wirtschaftliche Tätigkeiten" im Sinne der Binnenmarktvorschriften des EG-Vertrags einzustufen, die als solche auch grundsätzlich den Wettbewerbsregeln unterlägen. Die Bereitstellung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und die Entwicklung eines europäischen Binnenmarktes schlössen einander keineswegs aus; die Kommission belegt dies mit ihrem seit den neunziger Jahren erfolgreich betriebenen sektorspezifischen Ansatz.

Für den Bereich der Sozialdienstleistungen konstatiert die Kommission gegenwärtig einen Umdenkungsprozess, da auf eine zunehmende Zahl der von sozialen Einrichtungen erbrachten Leistungen, soweit sie wirtschaftlicher Natur sind, das Gemeinschaftsrecht anwendbar sei; dies habe zu einigen praktischen Problemen bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts geführt.

Zur weiteren Konsolidierung des bestehenden EU-Rahmens für Dienste von allgemeinem Interesse kündigt die Kommission an, einen interaktiven Informationsdienst auf einer eigens zu diesem Zweck eingerichteten Website anzubieten, der über die Anwendung des Gemeinschaftsrechts auf Dienste im allgemeinen Interesse informieren soll. Daneben wird sie Ende 2009 zum so genannten „Altmark-Paket“ aus dem Jahr 2005 Bericht erstatten und prüfen, ob eine Aktualisierung notwendig sei. Geplant ist zudem eine Mitteilung zu Auslegungsfragen im Bereich öffentlich-privater Partnerschaften, die mehr Klarheit in Bezug auf die anwendbaren Vorschriften schaffen soll. Darüber hinaus wird die Kommission ihren sektorspezifischen Ansatz in den Bereichen Energie, Verkehr, elektronische Kommunikation, bei den Postdiensten und den Gesundheitsdiensten fortsetzen und weiterentwickeln. Die Kommission wird ebenso jeden Sektor weiterhin einzeln überwachen und einer Evaluierung unterziehen. Im Rahmen ihres Evaluierungsberichts wird sie auch eine Analyse der bisherigen Auswirkungen der Liberalisierung vornehmen und dem Parlament vorlegen.