16.11.2007

Bundestag: Gesetz gegen Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels

Deutschland
Bundestag
GWB Novelle

Am 15.11.2007 hat der deutsche Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels verabschiedet. Über § 29 GWB n.F. soll zunächst befristet bis 2012 eine besondere Missbrauchsaufsicht im Bereich der Energieversorgung gelten, die beinhaltet, dass künftig die Energieversorger die Beweislast für die sachliche Rechtfertigung ihrer Preise tragen. Nach Ansicht des Bundestages ist ein solch stärkeres Instrument in der Preiskontrolle erforderlich, da das momentane Niveau der Energiepreise durch die Primärenergiekosten nicht hinreichend begründbar sei und aufgrund eines fehlenden funktionierenden Wettbewerbs auch die Preise nicht in hinreichender Weise durch den Markt selbst kontrolliert würden.


Auch im Bereich des Lebensmittelhandels sah der Bundestag Handlungsbedarf. Hier setzt er sich durch den neu gefassten § 20 GWB für einen stärkeren Schutz kleinerer und mittlerer Unternehmen vor Verkäufen unter Einstandspreis von Seiten der großen Handelsunternehmen ein.

Gerade der Nutzen der Novellierung im Bereich der Energieversorgung wird jedoch kontrovers beurteilt. Teils wird die Neuregelungen des Preismissbrauchs nicht als geeignetes Instrument angesehen, um gegen die Probleme im Energiesektor vorzugehen. Insoweit wird vorgeschlagen, sich primär über strukturelle Maßnahmen für die Schaffung eines funktionierenden Wettbewerbs einzusetzen. Wie derartige strukturelle Maßnahmen auszusehen hätten, ist dabei jedoch höchst umstritten. Das FIW hatte sich bereits im Juni im Rahmen seines Bonner Kolloquiums mit unterschiedlichen Ansichten zur Novellierung des § 29 GWB auseinandergesetzt (siehe hierzu Meldung vom 10.07.2007).